Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Gesundheit. Stand des Verfahrens: Überwiesen.
Worum es geht
Stärkung der Patientenrechte in der medizinischen Versorgung und Beseitigung struktureller Defizite im aktuellen Behandlungsrecht: Klarstellung und Erweiterung der Organisationsverantwortung medizinischer Einrichtungen, Ausweitung der Informationspflichten über Behandlungsfehler und drittverursachte Risiken, Transparenzpflichten über Vertragspartner und tatsächlich behandelnde Personen, beweisrechtliche Absicherung der Informationspflichten, Erweiterung und Absicherung telemedizinischer Einwilligung, Stärkung der einrichtungsbezogenen Aufklärung, Erweiterung der Dokumentationspflichten, Zugang zur Behandlungsakte, Stärkung der Beweisposition von Patienten, Förderung der Mediation bzw. Güterichterverfahren, Qualitätsanforderungen für medizinische Sachverständige, verpflichtende Unterstützung durch Krankenkassen; Evaluierung des Gesetzes innerhalb von fünf Jahren;
Änderung versch. §§ Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 278a und 404a Zivilprozessordnung sowie §§ 25b und 66 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Beratungsstand: Überwiesen
- Letzte amtliche Aktivität: 9. Juli 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 21/6916)
- GESTA-Ordnungsnummer: M015
Das Vorhaben liegt in den Ausschüssen. In dieser Phase wird der Entwurf fachlich geprüft und häufig geändert.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten
- Sozialgesetzbuch V
- Zivilprozessordnung
Amtliche Schlagworte
Auskunftspflicht · Behandlungsfehler · Beweis · Gesetzesfolgenabschätzung · Gesundheitsrisiko · Güterichterverfahren · Krankenkasse · Krankenunterlagen · Mediation · Medizinische Behandlung · Medizinische Einrichtung · Medizinische Versorgung · Patient · Patientenberatung · Qualitätssicherung · Sachverständiger
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Soziales und Gesellschaft berührt und damit Leistungsansprüche, Versicherungsschutz und der Zugang zu Versorgung. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 336981
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 11. September 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.