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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Gesetz zur Änderung des Preisangabenrechts zur Sanktionierung von Verstößen gegen nationale und europäische Regelungen über Preisangaben

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Wirtschaft. Stand des Verfahrens: Verabschiedet.

Worum es geht

Umsetzung europäischer Vorgaben in der Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) zur Sicherstellung der Überwachung der Preistransparenz beim Laden von Elektrofahrzeugen an öffentlich zugänglichen Ladepunkten: Ermöglichung der Ahndung von AFIR-Verstößen von Betreibern von Ladepunkten und Mobilitätsdienstleistern als Ordnungswidrigkeit durch die Preisbehörden der Länder und Schaffung entsprechender Bußgeldvorschriften, Neuregelung des Bußgeldblanketts für Verstöße gegen nationale Preisangaben, Festsetzung der Bußgelddrohung bei unionsrechtlichen und national geregelten Tatbeständen auf bis zu 100.000 Euro, redaktionelle Änderungen, Folgeänderung;

Änderung §§ 1, 2 und 3 Preisangabengesetz, § 3 Wirtschaftsstrafgesetz 1954 sowie § 20 Preisangabenverordnung

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: Verabschiedet
  • Letzte amtliche Aktivität: 4. September 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 185/26)
  • GESTA-Ordnungsnummer: E029

Der Deutsche Bundestag hat das Vorhaben verabschiedet. Bis zur Verkündung sind der endgültige Wortlaut und der Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht abschließend belegt.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Gesetz zur Änderung des Preisangabenrechts zur Sanktionierung von Verstößen gegen nationale und europäische Regelungen über Preisangaben
  • Preisangabengesetz
  • Preisangabenverordnung
  • Wirtschaftsstrafgesetz 1954

Zusammenhang

Bezug: Verordnung (EU) 2023/1804 vom 13. September 2023 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU (ABl. L 234, 22.09.2023, S. 1)

Amtliche Schlagworte

Elektrofahrzeug · Geldbuße · Innerstaatliche Umsetzung von EU-Recht · Ladeinfrastruktur · Landesbehörde · Ordnungswidrigkeit · Preisangabe · Verordnung der EU

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Wirtschaft und Finanzen berührt und damit Preise, Steuern, Abgaben und die Bedingungen, unter denen Unternehmen am Markt handeln. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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