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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben. Stand des Verfahrens: Dem Bundestag zugeleitet – Noch nicht beraten.

Worum es geht

Angemessene, zeit- und sachgerechte Besteuerung von Tabakwaren und anderen Dampf- und Rauchprodukten mit jährlichen Erhöhungen für die Jahre 2027 bis 2030 zur Gewährleistung konstanter und planbarer Steuereinnahmen, Stärkung des Konsums im Inland versteuerter Waren, Schutz der öffentlichen Gesundheit und Senkung der Raucherquote von Jugendlichen und Erwachsenen;

Änderung §§ 2 und 38 Tabaksteuergesetz sowie § 61 Tabaksteuerverordnung

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: Dem Bundestag zugeleitet – Noch nicht beraten
  • Letzte amtliche Aktivität: 7. September 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 443/26 (bes.eilbed.))
  • GESTA-Ordnungsnummer: D051

Der Entwurf liegt dem Deutschen Bundestag vor. Die erste Lesung steht noch aus.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Tabaksteuergesetz
  • Tabaksteuerverordnung

Amtliche Schlagworte

Tabaksteuer · Tabakwaren

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Wirtschaft und Finanzen berührt und damit Preise, Steuern, Abgaben und die Bedingungen, unter denen Unternehmen am Markt handeln. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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