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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Gesetz zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Energie, Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen. Stand des Verfahrens: 1. Durchgang im Bundesrat abgeschlossen.

Worum es geht

Vereinfachung und Beschleunigung der Wärmeplanung für kleine Kommunen durch Einführung eines stark vereinfachten Verfahrens (sog. kleine Wärmeplanung) für Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohnern, insbes. betr. Reduzierung des Aufwands für die Datenerhebung, Erstellung des Fachgutachtens und Teilnahme am Beteiligungsverfahren; praxistauglichere Ausgestaltung der Datenerhebung und -verarbeitung für die Aufstellung von Wärmeplänen: Verwendung von Wärmebedarfsdaten als vereinfachte zusätzliche Möglichkeit der Datenerhebung, Einführung von Schwellenwerten für Energieverbrauchs- und Schornsteinfegerdaten zur Abgrenzung von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Erlaubnis zur Speicherung erhobener Daten zur weiteren Umsetzung und Fortschreibung der Planung, erweiterte Möglichkeiten zur Datenübermittlung zwischen Behörden; Verlängerung der Frist für Betreiber industrieller Wärmenetze zur Vorlage eines Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplans auf Ende 2030, Umsetzung europarechtlicher Vorgaben für die Durchführung einer Kälteversorgungsplanung für Kommunen mit mehr als 45.000 Einwohnern, redaktionelle Änderungen;

Einfügung und Änderung zahlreicher §§ sowie Änderung Anlage 1 Wärmeplanungsgesetz

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: 1. Durchgang im Bundesrat abgeschlossen
  • Letzte amtliche Aktivität: 2. September 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 332/26 (bes.eilbed.))
  • GESTA-Ordnungsnummer: E037

Der erste Durchgang im Bundesrat ist abgeschlossen. Der Entwurf geht mit der Stellungnahme der Länder weiter.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Wärmeplanungsgesetz

Zusammenhang

Bezug: Richtlinie (EU) 2023/1791 vom 13. September 2023 zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (EED) (ABl. L 231, 20.09.2023, S. 1)

Amtliche Schlagworte

Behörde · Datenaustausch · Datenerhebung · Datenspeicherung · Datenverarbeitung · Energieeinsparung · Energieverbrauch · Frist · Innerstaatliche Umsetzung von EU-Recht · Kohlendioxid · Kommunale Gebietskörperschaft · Kältetechnik · Luftreinhaltung · Netzinfrastruktur · Planung · Richtlinie der EU

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Nachhaltigkeit und Lebensgrundlagen berührt und damit Energiekosten, Mobilität, Wohnen und die Anforderungen an Produkte. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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