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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG)

Das Vorhaben ist abgeschlossen und amtlich verkündet. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Gesundheit. Stand des Verfahrens: Verkündet.

Worum es geht

Erleichterung der praktischen Umsetzung der Änderungen in der vergangenen Wahlperiode zur qualitativen und bedarfsgerechten Krankenhausversorgung: Änderung der Regelungen zur Finanzierung des Transformationsfonds, Erweiterung von Ausnahmeregelungen für die Zuweisung von Leistungsgruppen und Kooperationsmöglichkeiten zwischen Krankenhäusern und weiteren Leistungserbringern, Überarbeitung von Leistungsgruppen und deren Qualitätskriterien für Krankenhausbehandlungen, Anpassung von Zwischenfristen insbes. zur Einführung der Vorhaltevergütung und betr. Prüfungen des Medizinischen Dienstes zu den Leistungsgruppen u.a.;

Beschlussempfehlung des Ausschusses: weitreichende Änderungen und Ergänzungen, u.a. betr. Einflussmöglichkeiten der Länder, Verkürzung von Wartezeiten, Transparenz der Behandlungsqualität, Prüfungen zu Qualitätskriterien, Strukturmerkmalen, Qualitätsanforderungen und Vorgaben bei Zuschlägen im Krankenhaus, Leistungsgruppen, förderfähige Vorhaben, Pflegesätze und Pflegepersonaluntergrenzen; verlängerte Umsetzungsfristen, Ausnahmeregelungen und Finanzierungsfragen;

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: Verkündet
  • Letzte amtliche Aktivität: 27. März 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 554/25 (bes.eilbed.)); Nein, laut Verkündung (BGBl I)
  • GESTA-Ordnungsnummer: M006

Das Verfahren ist abgeschlossen. Maßgeblich ist der Wortlaut, der im Verkündungsblatt veröffentlicht wurde.

Verkündung und Inkrafttreten

Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht in der Schlussvorschrift des verkündeten Textes. Viele Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, andere zu einem festen Datum oder gestaffelt. Wir geben hier kein abweichendes Datum an, weil allein der verkündete Wortlaut maßgeblich ist.

Betroffene Regelungen

Änderung von 5 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung

Änderung von weiteren 3 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Bundespflegesatzverordnung
  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
  • Implantateregister-Betriebsverordnung
  • Implantateregistergesetz
  • Krankenhausentgeltgesetz
  • Krankenhausfinanzierungsgesetz
  • Krankenhausreformanpassungsgesetz
  • Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung
  • Sozialgerichtsgesetz
  • Sozialgesetzbuch V
  • Sozialgesetzbuch XI
  • Transplantationsgesetz

Zusammenhang

Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Fortentwicklung der Krankenhausreform

Amtliche Schlagworte

Fonds · Gesetzliche Krankenversicherung · Gesundheitsberuf · Krankenhaus · Krankenhausbehandlung · Krankenhausfinanzierung · Medizinische Einrichtung · Medizinische Versorgung · Medizinischer Dienst · Pflegepersonal · Qualitätssicherung · Reform · Regierungsprogramm

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Inhalt der Drucksache 120/1/26

kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; Entschließung

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Soziales und Gesellschaft berührt und damit Leistungsansprüche, Versicherungsschutz und der Zugang zu Versorgung. Da das Verfahren abgeschlossen ist, kommt es für die Anwendung auf den verkündeten Wortlaut und die dort geregelten Übergangsfristen an. Wer prüfen möchte, ob er betroffen ist, beginnt bei den Schlussvorschriften des Gesetzes.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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