Das Vorhaben ist abgeschlossen und amtlich verkündet. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Gesundheit. Stand des Verfahrens: Verkündet.
Worum es geht
Erleichterung der praktischen Umsetzung der Änderungen in der vergangenen Wahlperiode zur qualitativen und bedarfsgerechten Krankenhausversorgung: Änderung der Regelungen zur Finanzierung des Transformationsfonds, Erweiterung von Ausnahmeregelungen für die Zuweisung von Leistungsgruppen und Kooperationsmöglichkeiten zwischen Krankenhäusern und weiteren Leistungserbringern, Überarbeitung von Leistungsgruppen und deren Qualitätskriterien für Krankenhausbehandlungen, Anpassung von Zwischenfristen insbes. zur Einführung der Vorhaltevergütung und betr. Prüfungen des Medizinischen Dienstes zu den Leistungsgruppen u.a.;
Beschlussempfehlung des Ausschusses: weitreichende Änderungen und Ergänzungen, u.a. betr. Einflussmöglichkeiten der Länder, Verkürzung von Wartezeiten, Transparenz der Behandlungsqualität, Prüfungen zu Qualitätskriterien, Strukturmerkmalen, Qualitätsanforderungen und Vorgaben bei Zuschlägen im Krankenhaus, Leistungsgruppen, förderfähige Vorhaben, Pflegesätze und Pflegepersonaluntergrenzen; verlängerte Umsetzungsfristen, Ausnahmeregelungen und Finanzierungsfragen;
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Bundesregierung
- Beratungsstand: Verkündet
- Letzte amtliche Aktivität: 27. März 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 554/25 (bes.eilbed.)); Nein, laut Verkündung (BGBl I)
- GESTA-Ordnungsnummer: M006
Das Verfahren ist abgeschlossen. Maßgeblich ist der Wortlaut, der im Verkündungsblatt veröffentlicht wurde.
Verkündung und Inkrafttreten
- Ausgefertigt am: 9. April 2026
- Verkündet am: 14. April 2026
- Verkündungsblatt: Bundesgesetzblatt Teil I
- Fundstelle: BGBl I 2026, 98
- Amtlicher Volltext: Verkündung im Verkündungsblatt aufrufen
Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht in der Schlussvorschrift des verkündeten Textes. Viele Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, andere zu einem festen Datum oder gestaffelt. Wir geben hier kein abweichendes Datum an, weil allein der verkündete Wortlaut maßgeblich ist.
Betroffene Regelungen
Änderung von 5 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung
Änderung von weiteren 3 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Bundespflegesatzverordnung
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Implantateregister-Betriebsverordnung
- Implantateregistergesetz
- Krankenhausentgeltgesetz
- Krankenhausfinanzierungsgesetz
- Krankenhausreformanpassungsgesetz
- Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung
- Sozialgerichtsgesetz
- Sozialgesetzbuch V
- Sozialgesetzbuch XI
- Transplantationsgesetz
Zusammenhang
Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Fortentwicklung der Krankenhausreform
Amtliche Schlagworte
Fonds · Gesetzliche Krankenversicherung · Gesundheitsberuf · Krankenhaus · Krankenhausbehandlung · Krankenhausfinanzierung · Medizinische Einrichtung · Medizinische Versorgung · Medizinischer Dienst · Pflegepersonal · Qualitätssicherung · Reform · Regierungsprogramm
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 10. Oktober 2025: Gesetzentwurf, Bundesrat (Gesetzentwurf 554/25)
- 3. November 2025: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/2512)
- 7. November 2025: Empfehlungen der Ausschüsse, Bundesrat (Empfehlungen 554/1/25)
- 12. November 2025: 1. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/39)
- 19. November 2025: Empfehlungen der Ausschüsse, Bundesrat (Empfehlungen zu554/1/25)
- 21. November 2025: 1. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1059)
- 21. November 2025: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Stellungnahme 554/25(B))
- 3. Dezember 2025: Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg, Deutscher Bundestag (Unterrichtung 21/3056)
- 4. März 2026: Beschlussempfehlung und Bericht, Deutscher Bundestag (Beschlussempfehlung und Bericht 21/4527)
- 4. März 2026: Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT, Deutscher Bundestag (Bericht 21/4528)
- 4. März 2026: Änderungsantrag, Deutscher Bundestag (Änderungsantrag 21/4529)
- 4. März 2026: Änderungsantrag, Deutscher Bundestag (Änderungsantrag 21/4530)
- 4. März 2026: Änderungsantrag, Deutscher Bundestag (Änderungsantrag 21/4531)
- 4. März 2026: Änderungsantrag, Deutscher Bundestag (Änderungsantrag 21/4532)
- 4. März 2026: Änderungsantrag, Deutscher Bundestag (Änderungsantrag 21/4533)
- 6. März 2026: 2. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/63)
- 6. März 2026: 3. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/63)
- 6. März 2026: Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT, Bundesrat (Gesetzesbeschluss 120/26)
- 12. März 2026: Empfehlungen der Ausschüsse, Bundesrat (Empfehlungen 120/1/26)
- 25. März 2026: Plenarantrag, Bundesrat (Antrag 120/2/26)
- 25. März 2026: Plenarantrag, Bundesrat (Antrag 120/3/26)
- 27. März 2026: 2. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1063)
- 27. März 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Beschluss 120/26(B))
Inhalt der Drucksache 120/1/26
kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; Entschließung
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Soziales und Gesellschaft berührt und damit Leistungsansprüche, Versicherungsschutz und der Zugang zu Versorgung. Da das Verfahren abgeschlossen ist, kommt es für die Anwendung auf den verkündeten Wortlaut und die dort geregelten Übergangsfristen an. Wer prüfen möchte, ob er betroffen ist, beginnt bei den Schlussvorschriften des Gesetzes.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 326717
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 11. September 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.