Das Vorhaben ist abgeschlossen und amtlich verkündet. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Arbeit und Beschäftigung, Gesundheit. Stand des Verfahrens: Verkündet.
Worum es geht
Minderung des Fachkräfteengpasses bei Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Hebammen durch Regelungen in den jeweiligen Approbationsordnungen bzw. der Studien- und Prüfungsverordnung, zeitnahe Umsetzung der EU-Richtlinie zur partiellen Berufserlaubnis aufgrund eines laufenden Vertragsverletzungsverfahrens, Gewährleistung eines rechtssicheren Informationsaustauschs zwischen den Ländern, redaktionelle Überarbeitung und Neustrukturierung rechtlicher Regelungen betr. Einführung von Begriffsbestimmungen sowie Unterrichtungs-, Prüf- und Mitteilungspflichten; Einführung der direkten Kenntnisprüfung als Regelfall der Anerkennung bzw. eines Wahlrechts mit der Möglichkeit des Verzichts auf eine dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung mit verpflichtender Vorlage von Unterlagen im Anerkennungsverfahren, entsprechendes Wahlrecht bei Hebammen; Möglichkeiten der Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis zur Ausübung eines ärztlichen oder zahnärztlichen Berufs, u.a. bei nicht erteilter Approbation, Zulässigkeit elektronischer Dokumente und Datenübermittlungen als Alternative zur Schriftform, Ergänzung von Straf- und Bußgeldvorschriften; Änderungen und Klarstellungen betr. Schulen für Anästhesietechnische und Operationstechnische Assistenten, zur Hebammenausbildung u.a.;
Änderung, Einfügung und Aufhebung versch. §§ und einer Anlage Bundesärzteordnung, Änderung und Einfügung versch. §§ Bundes-Apothekerordnung, Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde und Hebammengesetz sowie Änderung §§ 68 und 69 Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz; Verordnungsermächtigung
Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, 30.09.2005, S. 22 ; L 271, 16.10.2007, S. 18 ; L 93, 04.04.2008, S. 28 ; L 33, 3.2.2009, S. 49 ; L 305, 24.10.2014, S. 115 ; ABl. L 1223, 20.6.2025)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Klarstellungen und Änderungen zur Gleichwertigkeitsprüfung bei Ärzten, Apothekern und Zahnärzten mit einer Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedstaats, Vertragsstaats oder eines gleichgestellten Staates, Kenntnis- und Sprachprüfungen, Nachweis einer abgeschlossenen Berufsqualifikation sowie zum berufspraktischen Teil des Hebammenstudiums; redaktionelle Änderungen
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Bundesregierung
- Beratungsstand: Verkündet
- Letzte amtliche Aktivität: 10. Juli 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 553/25); Ja, laut Verkündung (BGBl I)
- GESTA-Ordnungsnummer: M008
Das Verfahren ist abgeschlossen. Maßgeblich ist der Wortlaut, der im Verkündungsblatt veröffentlicht wurde.
Verkündung und Inkrafttreten
- Ausgefertigt am: 22. Juli 2026
- Verkündet am: 28. Juli 2026
- Verkündungsblatt: Bundesgesetzblatt Teil I
- Fundstelle: BGBl I 2026, 225
- Amtlicher Volltext: Verkündung im Verkündungsblatt aufrufen
Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht in der Schlussvorschrift des verkündeten Textes. Viele Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, andere zu einem festen Datum oder gestaffelt. Wir geben hier kein abweichendes Datum an, weil allein der verkündete Wortlaut maßgeblich ist.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Bundes-Apothekerordnung
- Bundesärzteordnung
- Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
- Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde
- Hebammengesetz
Zusammenhang
Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag, BR-Entschließung aus dem Juli 2024 (BR-Drs. 319/24 (B)) sowie Umlaufbeschluss des Bundeskanzlers und der Regierungschefs der Länder vom 6. Dezember 2024 (BK-MPK-Beschluss) zur Beschleunigung und Vereinfachung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen
Amtliche Schlagworte
Apotheker · Approbation · Arzt · Ausländischer Arbeitnehmer · Berufliche Qualifikation · Berufsrecht · Datenaustausch · Fachkraft · Gesundheitsberuf · Hebamme · Innerstaatliche Umsetzung von EU-Recht · Personalbedarf · Qualifikationsnachweis · Regierungsprogramm · Richtlinie der EU · Zahnarzt
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 10. Oktober 2025: Gesetzentwurf, Bundesrat (Gesetzentwurf 553/25)
- 7. November 2025: Empfehlungen der Ausschüsse, Bundesrat (Empfehlungen 553/1/25)
- 21. November 2025: 1. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1059)
- 21. November 2025: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Stellungnahme 553/25(B))
- 10. Dezember 2025: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/3207)
- 18. Dezember 2025: 1. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/50)
- 25. März 2026: Beschlussempfehlung und Bericht, Deutscher Bundestag (Beschlussempfehlung und Bericht 21/4990)
- 26. März 2026: 2. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/68)
- 26. März 2026: 3. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/68)
- 17. April 2026: Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT, Bundesrat (Gesetzesbeschluss 207/26)
- 8. Mai 2026: 2. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1065)
- 8. Mai 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Beschluss 207/26(B))
- 10. Juli 2026: Berichtigung zum Gesetzesbeschluss, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/90)
Inhalt der Drucksache 21/90
S. 11248C – Berichtigungen mit Zustimmung der BT-Präsidentin gem. § 122 Abs. 3 Geschäftsordnung BT
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Soziales und Gesellschaft berührt und damit Leistungsansprüche, Versicherungsschutz und der Zugang zu Versorgung. Da das Verfahren abgeschlossen ist, kommt es für die Anwendung auf den verkündeten Wortlaut und die dort geregelten Übergangsfristen an. Wer prüfen möchte, ob er betroffen ist, beginnt bei den Schlussvorschriften des Gesetzes.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 326691
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 11. September 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.