Das Vorhaben ist abgeschlossen und amtlich verkündet. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Staat und Verwaltung, Wirtschaft. Stand des Verfahrens: Verkündet.
Worum es geht
Umfangreiche Maßnahmen zur Vereinfachung des Vergaberechts, zum Bürokratieabbau sowie zur Digitalisierung und Beschleunigung von Vergabeverfahren betr. Vergaberegeln oberhalb der europarechtlich vorgegebenen Schwellenwerte, u.a. Erhöhung der EU-Schwellenwerte für Bundesoberbehörden, Flexibilisierung des Losgrundsatzes bei dringlichen Infrastrukturvorhaben, Erleichterung der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit, Vereinfachung von Leistungsbeschreibungen, Eignungskriterien sowie Nachweis- und Dokumentationspflichten, begrenzter Entscheidungszeitraum von Vergabekammern in Nachprüfungsverfahren, virtuelle Verfahrensführung, Verbesserung der Zahlungsmodalitäten, stärkere Berücksichtigung der Umstände von KMU, Erhöhung der allgemeinen Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro; Ermächtigungsgrundlage zur Regelung verpflichtender Anforderungen an die Beschaffung von klimafreundlichen Leistungen, Klarstellungen, redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen;
Änderung zahlreicher §§ in 8 Gesetzen und 7 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Beschränkung der Haftung der Mitglieder der Beschlussabteilungen des Bundeskartellamts im Innenverhältnis gegenüber dem Dienstherrn auf Fälle vorsätzlicher Amtspflichtverletzung, Abweichung vom Losgrundsatz bei aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) finanzierten Infrastrukturvorhaben sowie bestimmten Verkehrsinfrastrukturvorhaben bei Erreichen oder Überschreiten des Zweifachen des EU-Schwellenwertes, Evaluierung des Losgrundsatzes bis zum 30. September 2027, Erweiterung der allgemeinen Ausnahmen vom Vergaberecht auf Aspekte der Cybersicherheit und digitalen Souveränität, Nutzung der Ermächtigungsgrundlage insbes. zur Schaffung von Leitmärkten für emissionsarmen Stahl und Zement, Ermöglichung von Direktvergaben im öffentlichen Schienenpersonennahverkehr bei geringfügigen Aufträgen, redaktionelle Änderungen und Anpassungen; Annahme einer Entschließung: kommunalfreundliche Anwendung der Regelungen zur Verwendung der SVIK-Mittel, aktive und engmaschige Begleitung der Local-Contents-Requirements im Industrial Accelerator Act auf EU-Ebene, Umsetzung der Ermächtigung zur Festlegung verbindlicher Anforderungen an die Klimafreundlichkeit bei der Beschaffung von Leistungen bis zum 30. Juni 2027;
Zusätzliche Einfügung, erneute und zusätzliche Änderung sowie Verzicht auf Änderung versch. §§ in 5 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Bundesregierung
- Beratungsstand: Verkündet
- Letzte amtliche Aktivität: 8. Mai 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 380/25); Ja, laut Verkündung (BGBl I)
- GESTA-Ordnungsnummer: E012
Das Verfahren ist abgeschlossen. Maßgeblich ist der Wortlaut, der im Verkündungsblatt veröffentlicht wurde.
Verkündung und Inkrafttreten
- Ausgefertigt am: 12. Mai 2026
- Verkündet am: 18. Mai 2026
- Verkündungsblatt: Bundesgesetzblatt Teil I
- Fundstelle: BGBl I 2026, 137
- Amtlicher Volltext: Verkündung im Verkündungsblatt aufrufen
Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht in der Schlussvorschrift des verkündeten Textes. Viele Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, andere zu einem festen Datum oder gestaffelt. Wir geben hier kein abweichendes Datum an, weil allein der verkündete Wortlaut maßgeblich ist.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Arbeitnehmer-Entsendegesetz
- Bundeshaushaltsordnung
- Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
- Haushaltsgrundsätzegesetz
- Konzessionsvergabeverordnung
- LNG-Beschleunigungsgesetz
- Mindestlohngesetz
- Personenbeförderungsgesetz
- Schnellladegesetz
- Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Sektorenverordnung
- Sozialgesetzbuch V
- Vergabestatistikverordnung
- Vergabeverordnung
- Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit
- Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung
- Wasserstoffbeschleunigungsgesetz
- Wettbewerbsregistergesetz
Zusammenhang
Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 591/24 (GESTA 20. WP E067) in geänderter Fassung
Amtliche Schlagworte
Arbeitnehmerhaftung · Beschaffung · Bundesoberbehörde · Bürokratie · Deregulierung · Dienstvergehen · Digitale Souveränität · Digitalisierung · E-Government · EU-Recht · Gesetzesfolgenabschätzung · Informationssicherheit · Infrastruktur · Klein- und Mittelunternehmen · Klimaschutz · Kommunale Gebietskörperschaft
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 15. August 2025: Gesetzentwurf, Bundesrat (Gesetzentwurf 380/25)
- 15. September 2025: Empfehlungen der Ausschüsse, Bundesrat (Empfehlungen 380/1/25)
- 26. September 2025: 1. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1057)
- 26. September 2025: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Stellungnahme 380/25(B))
- 1. Oktober 2025: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/1934)
- 9. Oktober 2025: 1. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/31)
- 22. April 2026: Beschlussempfehlung und Bericht, Deutscher Bundestag (Beschlussempfehlung und Bericht 21/5525)
- 22. April 2026: Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT, Deutscher Bundestag (Bericht 21/5526)
- 23. April 2026: 2. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/74)
- 23. April 2026: 3. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/74)
- 24. April 2026: Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT, Bundesrat (Gesetzesbeschluss 225/26)
- 24. April 2026: Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT, Bundesrat (Beschluss zu225/26)
- 28. April 2026: Empfehlungen der Ausschüsse, Bundesrat (Empfehlungen 225/1/26)
- 6. Mai 2026: Plenarantrag, Bundesrat (Antrag 225/2/26)
- 7. Mai 2026: Plenarantrag, Bundesrat (Antrag 225/3/26)
- 8. Mai 2026: 2. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1065)
- 8. Mai 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Beschluss 225/26(B))
- 8. Mai 2026: Berichtigung zum Gesetzesbeschluss, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/78)
Inhalt der Drucksache 380/1/25
Wi, Fz, In, U, Vk, Wo: Änderungsvorschläge – Fz: zus. Stellungnahme – AIS, R: Stellungnahme
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Wirtschaft und Finanzen berührt und damit Preise, Steuern, Abgaben und die Bedingungen, unter denen Unternehmen am Markt handeln. Da das Verfahren abgeschlossen ist, kommt es für die Anwendung auf den verkündeten Wortlaut und die dort geregelten Übergangsfristen an. Wer prüfen möchte, ob er betroffen ist, beginnt bei den Schlussvorschriften des Gesetzes.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 324928
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 11. September 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.