Das Vorhaben ist abgeschlossen und amtlich verkündet. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Medien, Kommunikation und Informationstechnik. Stand des Verfahrens: Verkündet.
Worum es geht
Regelung der Durchführungsbestimmungen des Daten-Governance-Rechtsakts zur Entwicklung eines Datenbinnenmarktes und einer vertrauenswürdigen und sicheren Datengesellschaft und Datenwirtschaft, insbes. der Zuständigkeiten und Befugnisse der beteiligten deutschen Behörden sowie der nationalen Ausgestaltung der Ordnungswidrigkeitsbestimmungen: Benennung der Bundesnetzagentur (BNetzA) als Aufsichtsbehörde betr. Anmeldeverfahren für Datenvermittlungsdienste und Registrierung von datenaltruistischen Organisationen sowie des Statistischen Bundesamtes als zuständige Behörde zur Unterstützung von Zugang zur Weiterverwendung von geschützten Daten gewährenden oder verweigernden öffentlichen Stellen, Normierung von Bußgeldtatbeständen im Fall des Verstoßes gegen die EU-Verordnung;
Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz – DGG) als Art. 1 der Vorlage; Verordnungsermächtigung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Übertragung der Aufgabe der zentralen Informationsstelle an das Metadatenportal GovData, Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen, Klarstellung zum Verfahren betr. Anträgen zur Weiterverwendung geschützter Verwaltungsdaten, Streichung der vorgesehen Ermächtigung der BNetzA zum Erlass von Rechtsverordnungen betr. Gebührenerhebung; Annahme einer Entschließung: Durchführung der vorgesehenen Evaluierung der festgelegten nationalen Aufsichts- und Behördenstruktur bis spätestens 2028, einschl. Prüfung personellen Mehrbedarfs, Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung der BNetzA mit IT-Sachmitteln und Personalressourcen, Unterstützung des Statistischen Bundesamtes bei der Automatisierung der Datenaufbereitung, Vorsehen von Ermäßigungen für KMU und Start-ups beim Erlass der Gebührenverordnung;
Erneute Änderung §§ 2, 4 und 6 Daten-Governance-Gesetz
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Bundesregierung
- Beratungsstand: Verkündet
- Letzte amtliche Aktivität: 8. Mai 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 767/25 (bes.eilbed.)); Nein, laut Verkündung (BGBl I)
- GESTA-Ordnungsnummer: Q005
Das Verfahren ist abgeschlossen. Maßgeblich ist der Wortlaut, der im Verkündungsblatt veröffentlicht wurde.
Verkündung und Inkrafttreten
- Ausgefertigt am: 12. Mai 2026
- Verkündet am: 18. Mai 2026
- Verkündungsblatt: Bundesgesetzblatt Teil I
- Fundstelle: BGBl I 2026, 141
- Amtlicher Volltext: Verkündung im Verkündungsblatt aufrufen
Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht in der Schlussvorschrift des verkündeten Textes. Viele Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, andere zu einem festen Datum oder gestaffelt. Wir geben hier kein abweichendes Datum an, weil allein der verkündete Wortlaut maßgeblich ist.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Daten-Governance-Gesetz
Zusammenhang
Bezug: Verordnung (EU) 2022/868 vom 30. Mai 2022 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Daten-Governance-Rechtsakt) (ABl. L 152, 03.06.2022, S. 1)
Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 434/22 (GESTA 20. WP E060) in geringfügig geänderter Fassung
Amtliche Schlagworte
Aufsichtsbehörde · Big Data · Datenaustausch · Datenschutz · Datenverarbeitung · Europäischer Binnenmarkt · Gebühr · Gebührenordnung · Geldbuße · Gesetzesfolgenabschätzung · Innerstaatliche Umsetzung von EU-Recht · Klein- und Mittelunternehmen · Ordnungswidrigkeit · Parlamentskompetenz · Personalausstattung · Rechtsverordnung
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 19. Dezember 2025: Gesetzentwurf, Bundesrat (Gesetzentwurf 767/25)
- 12. Januar 2026: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/3544)
- 16. Januar 2026: 1. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/54)
- 30. Januar 2026: 1. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1061)
- 30. Januar 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Stellungnahme 767/25(B))
- 2. Februar 2026: Unterrichtung über Stellungnahme des BR, Deutscher Bundestag (Unterrichtung 21/3946)
- 25. März 2026: Beschlussempfehlung und Bericht, Deutscher Bundestag (Beschlussempfehlung und Bericht 21/4994)
- 25. März 2026: Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT, Deutscher Bundestag (Bericht 21/4995)
- 26. März 2026: 2. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/68)
- 26. März 2026: 3. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/68)
- 17. April 2026: Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT, Bundesrat (Gesetzesbeschluss 205/26)
- 17. April 2026: Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT, Bundesrat (Beschluss zu205/26)
- 8. Mai 2026: 2. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1065)
- 8. Mai 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Beschluss 205/26(B))
Inhalt der Drucksache 21/4994
Empfehlung: Annahme der Vorlage in Ausschussfassung und Annahme einer Entschließung
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Digitalisierung, Recht und Innovation berührt und damit Vertragsrecht, Datenverarbeitung und der Umgang mit Behörden. Da das Verfahren abgeschlossen ist, kommt es für die Anwendung auf den verkündeten Wortlaut und die dort geregelten Übergangsfristen an. Wer prüfen möchte, ob er betroffen ist, beginnt bei den Schlussvorschriften des Gesetzes.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 329528
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 11. September 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.