Stark im Miteinander
Newsroom und PresseAktuelle Meldungen
MitgliederbereichAnmelden
KarrierebereichBewerben
Bundesverbraucherhilfe e. V.

Startseite Newsroom Gesetze und Vorhaben

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828

Das Vorhaben ist abgeschlossen und amtlich verkündet. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Wirtschaft. Stand des Verfahrens: Verkündet.

Worum es geht

Durchführungsbestimmungen zur Anwendung europäischer Vorgaben zur Stärkung der Datenwirtschaft und Förderung eines Datenmarktes durch Erhöhung der Verfügbarkeit hochwertiger Daten sowie Erleichterung des Datenzugangs und der Datennutzung: Benennung der Bundesnetzagentur (BNetzA) als zuständige Behörde für die Anwendung, Überwachung und Durchsetzung der Datenverordnung sowie als zentrale Anlaufstelle für Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten zur Einholung von Stellungnahmen, Festlegung einer Sonderzuständigkeit für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) bezügl. des Schutzes personenbezogener Daten, Regelungen zur Zusammenarbeit mit dem BfDI und sektoralen Behörden, zum Beschwerdeverfahren und zur Zulassung von Streitbeilegungsstellen, Normierung von Bußgeldtatbeständen;

Gesetz zur Anwendung und Durchsetzung der Datenverordnung (Datenverordnung-Anwendungs-und-Durchsetzungs-Gesetz – DADG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung §§ 54d und 87b Urheberrechtsgesetz

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Klarstellung zur jeweiligen Zuständigkeit der BNetzA bzw. der Landesdatenschutzbehörden bei Datenverlangen öffentlicher Stellen des Bundes bzw. der Länder sowie zu den Ermittlungsbefugnissen der BNetzA, Streichung von Bußgeldtatbeständen, insbesondere zur Entlastung von KMU und Start-ups, redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen; Annahme einer Entschließung: Durchführung der vorgesehenen Evaluierung der festgelegten nationalen Aufsichts- und Behördenstruktur bis spätestens 2028, einschl. Prüfung personellen Mehrbedarfs, Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung der BNetzA mit IT-Sachmitteln und Personalressourcen;

Erneute Änderung versch. §§ Datenverordnung-Anwendungs-und-Durchsetzungs-Gesetz

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: Verkündet
  • Letzte amtliche Aktivität: 8. Mai 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 636/25 (bes.eilbed.)); Nein, laut Verkündung (BGBl I)
  • GESTA-Ordnungsnummer: Q003

Das Verfahren ist abgeschlossen. Maßgeblich ist der Wortlaut, der im Verkündungsblatt veröffentlicht wurde.

Verkündung und Inkrafttreten

Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht in der Schlussvorschrift des verkündeten Textes. Viele Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, andere zu einem festen Datum oder gestaffelt. Wir geben hier kein abweichendes Datum an, weil allein der verkündete Wortlaut maßgeblich ist.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Datenverordnung-Anwendungs-und-Durchsetzungs-Gesetz
  • Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828
  • Urheberrechtsgesetz

Zusammenhang

Bezug: Verordnung (EU) 2023/2854 vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Datenverordnung) (Abl. L 2023/2854, 22.12.2023, S. 1)

Amtliche Schlagworte

Behörde · Beschwerde · Bundesmittel · Datenschutz · Datenverarbeitung · Geldbuße · ITK-Branche · Informations- und Kommunikationstechnik · Innerstaatliche Umsetzung von EU-Recht · Klein- und Mittelunternehmen · Landesbehörde · Personalausstattung · Personenbezogene Daten · Schlichtungsstelle · Unternehmensgründung · Verordnung der EU

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Inhalt der Drucksache 21/4998

Empfehlung: Annahme der Vorlage in Ausschussfassung und Annahme einer Entschließung

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Wirtschaft und Finanzen berührt und damit Preise, Steuern, Abgaben und die Bedingungen, unter denen Unternehmen am Markt handeln. Da das Verfahren abgeschlossen ist, kommt es für die Anwendung auf den verkündeten Wortlaut und die dort geregelten Übergangsfristen an. Wer prüfen möchte, ob er betroffen ist, beginnt bei den Schlussvorschriften des Gesetzes.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.

Mitglieder erfahren zuerst von neuen Eintragungen im Vertrauensregister, wirken im Bundesausschuss mit und stimmen über unsere Positionen zu Gesetzentwürfen ab.

Mitglied werden