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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Gesetz zur Durchführung einer Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten der Europäischen Union

Das Vorhaben ist abgeschlossen und amtlich verkündet. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen, Wirtschaft. Stand des Verfahrens: Verkündet.

Worum es geht

Durchführungsbestimmungen zur Anwendung europäischer Vorgaben zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen: Benennung der Bundesnetzagentur (BNetzA) als einheitliche digitale Zugangsstelle, Ermöglichung des automatisierten digitalen Datenaustausches zwischen den Behörden von Bund, Ländern und Kommunen, den Statistikämtern sowie der Wirtschaft (Online-Plattformen, Gastgeber von Kurzzeit-Unterkünften) über die BNetzA als zentrale Service-Plattform und Datendrehscheibe, Benennung der BNetzA und der Koordinierungsstelle für digitale Dienste als Durchsetzungs- und Bußgeldbehörde für bestimmte Pflichten der Online-Plattformen; Bündelung der Durchsetzung von Verboten ungerechtfertigter herkunftsbezogener Diskriminierungen sowie weiterer diskriminierender Bestimmungen nach EU-Recht bei der BNetzA;

Einfügung und Änderung versch. §§ Digitale-Dienste-Gesetz, Änderung §§ 191, 202, 203 und 228 Telekommunikationsgesetz sowie § 6 und Aufhebung § 5 Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Annahme einer Entschließung: Sicherstellung einer stellenneutralen Umsetzung des Vorhabens durch den Abbau von vier gleichwertigen Stellen aus dem vorhandenen Stellenbestand im Einzelplan 09 (BMWE) oder bei der BNetzA, diesbez. Identifizierung und Ausweisung von Umschichtungspotenzialen und Synergieeffekten durch digitale bürokratiearme Verfahren und KI-gestützte Prozesse sowie Prüfung von Doppelstrukturen bei den beteiligten regulatorischen Einheiten, konsequente Umsetzung des 8-Prozent-Ziels aus dem Koalitionsvertrag betr. den Stellenabbau in der Bundesverwaltung

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: Verkündet
  • Letzte amtliche Aktivität: 8. Mai 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 649/25); Nein, laut Verkündung (BGBl I)
  • GESTA-Ordnungsnummer: E021

Das Verfahren ist abgeschlossen. Maßgeblich ist der Wortlaut, der im Verkündungsblatt veröffentlicht wurde.

Verkündung und Inkrafttreten

Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht in der Schlussvorschrift des verkündeten Textes. Viele Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, andere zu einem festen Datum oder gestaffelt. Wir geben hier kein abweichendes Datum an, weil allein der verkündete Wortlaut maßgeblich ist.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
  • Digitale-Dienste-Gesetz
  • Gesetz zur Durchführung einer Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten der Europäischen Union
  • Telekommunikationsgesetz

Zusammenhang

Bezug: Verordnung (EU) 2024/1028 vom 11. April 2024 über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Abl. L 2024/1028, 29.04.2024, S. 1) ; Verordnung (EU) 2018/302 vom 28. Februar 2018 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2006/2004 und (EU) 2017/2394 sowie der Richtlinie 2009/22/EG (ABl. L 601, 02.03.2018, S. 1) ; Richtlinie 2006/123/EG vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. EG Nr. L 376, 27.12.2006, S. 36)

Amtliche Schlagworte

Bundesbehörde · Bundeshaushalt · Bundesverwaltung · Datenaustausch · Datenverarbeitung · Digitalisierung · Diskriminierung · EU-Recht · Geldbuße · Gleichbehandlungsgrundsatz · Informationssystem · Innerstaatliche Umsetzung von EU-Recht · Kommunalverwaltung · Künstliche Intelligenz · Landesbehörde · Mietwohnung

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Inhalt der Drucksache 21/5527

Empfehlung: Annahme der Vorlage und Annahme einer Entschließung

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Wirtschaft und Finanzen berührt und damit Preise, Steuern, Abgaben und die Bedingungen, unter denen Unternehmen am Markt handeln. Da das Verfahren abgeschlossen ist, kommt es für die Anwendung auf den verkündeten Wortlaut und die dort geregelten Übergangsfristen an. Wer prüfen möchte, ob er betroffen ist, beginnt bei den Schlussvorschriften des Gesetzes.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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