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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Soziale Sicherung, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben. Stand des Verfahrens: Dem Bundestag zugeleitet – Noch nicht beraten.

Worum es geht

Bereitstellung eines Startkapitals für die private Altersvorsorge der jungen Generation und Stärkung der Finanzkompetenz von Kindern und Eltern: staatliche Einzahlung von zehn Euro in einen von den Eltern bei einem entsprechenden Anbieter abgeschlossenen individuellen, kapitalgedeckten Altersvorsorgedepot-Vertrag für Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 18 Jahren ab dem Geburtsjahrgang 2000, Möglichkeit begrenzter privater Aufstockung und des nahtlosen Übergangs in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ab Volljährigkeit, kollektive Anlage am Kapitalmarkt mit späterer individueller Übertragungsmöglichkeit für Kinder ohne individuellen Vertragsabschluss durch die Eltern, Steuerfreiheit der Erträge bis zum Beginn der Auszahlungsphase nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres; Evaluierung durch das BMF bis zum 31. Dezember 2031;

Gesetz zur Förderung des frühen Aufbaus einer privaten Altersvorsorge (Frühstartrentengesetz – FrühStRG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ Einkommensteuergesetz, §§ 8, 9, 10 und 57 Investmentsteuergesetz, § 5 Finanzverwaltungsgesetz, §§ 1, 7a und 14 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz sowie § 19 Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: Dem Bundestag zugeleitet – Noch nicht beraten
  • Letzte amtliche Aktivität: 7. September 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 445/26 (bes.eilbed.))
  • GESTA-Ordnungsnummer: D052

Der Entwurf liegt dem Deutschen Bundestag vor. Die erste Lesung steht noch aus.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
  • Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz
  • Einkommensteuergesetz
  • Finanzverwaltungsgesetz
  • Frühstartrentengesetz
  • Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente
  • Investmentsteuergesetz

Amtliche Schlagworte

Bundesmittel · Gesetzesfolgenabschätzung · Kapitalanlage · Private Altersversorgung · Steuerentlastung

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Wirtschaft und Finanzen berührt und damit Preise, Steuern, Abgaben und die Bedingungen, unter denen Unternehmen am Markt handeln. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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