Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen, Soziale Sicherung. Stand des Verfahrens: Verabschiedet.
Worum es geht
Möglichkeit zur antragslosen Kindergeldgewährung durch die Familienkasse bei Kenntnis aller entscheidungserheblichen Tatsachen und einer Kontoverbindung sowie zweifelsfreier Anspruchsberechtigung, zunächst nur für Geburten ab dem zweiten Kind, inländischem Wohnsitz des Kindes und inländischer Erwerbstätigkeit mindestens eines Elternteils, Beibehaltung der bisherigen Möglichkeit der Antragstellung nach Erhalt des Begrüßungsschreibens mit vorausgefülltem Antrag, insbes. bei fehlenden Angaben;
Änderung §§ 39e, 64, 67, 68 und 69 Einkommensteuergesetz sowie § 71 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch; Verordnungsermächtigung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Möglichkeit des Abrufs der Kontoverbindungen bei den Leistungsträgern durch die Familienkasse; datenschutzrechtliche Folgeänderungen;
Änderung § 150 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Bundesregierung
- Beratungsstand: Verabschiedet
- Letzte amtliche Aktivität: 4. September 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 175/26)
- GESTA-Ordnungsnummer: D035
Der Deutsche Bundestag hat das Vorhaben verabschiedet. Bis zur Verkündung sind der endgültige Wortlaut und der Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht abschließend belegt.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Einkommensteuergesetz
- Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes
- Sozialgesetzbuch VI
- Sozialgesetzbuch X
Amtliche Schlagworte
Familienkasse · Kindergeld
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 27. März 2026: Gesetzentwurf, Bundesrat (Gesetzentwurf 175/26)
- 8. Mai 2026: 1. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1065)
- 8. Mai 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Stellungnahme 175/26(B))
- 11. Mai 2026: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/5874)
- 22. Mai 2026: 1. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/81)
- 8. Juli 2026: Beschlussempfehlung und Bericht, Deutscher Bundestag (Beschlussempfehlung und Bericht 21/6979)
- 9. Juli 2026: 2. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/89)
- 9. Juli 2026: 3. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/89)
- 4. September 2026: Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT, Bundesrat (Gesetzesbeschluss 491/26)
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Soziales und Gesellschaft berührt und damit Leistungsansprüche, Versicherungsschutz und der Zugang zu Versorgung. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 333136
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 11. September 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.