Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Nordrhein-Westfalen zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Recht, Wirtschaft. Stand des Verfahrens: Dem Bundestag zugeleitet – Noch nicht beraten.
Worum es geht
Maßnahmen zum Schutz des Andenkens und der Würde der Opfer des Nationalsozialismus: Verbot des kommerziellen Handels mit Gegenständen mit Bezug zu Opfern des Nationalsozialismus und deren Verfolgungsschicksal, z.B. Briefe und Tagebücher von KZ-Häftlingen, amtliche Dokumente verfolgter Personen, Kleidungsstücke und Judensterne; Nichtigkeit gleichwohl geschlossener Rechtsgeschäfte, Einführung eines Straftatbestandes, Ermöglichung des An- und Verkaufs derartiger Gegenstände für Museen, Bibliotheken und Archive sowie für Personen mit berechtigten, z.B. wissenschaftlichen Interessen
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Nordrhein-Westfalen
- Beratungsstand: Dem Bundestag zugeleitet – Noch nicht beraten
- Letzte amtliche Aktivität: 29. Juli 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzesantrag (Drs 248/26)
- GESTA-Ordnungsnummer: C098
Der Entwurf liegt dem Deutschen Bundestag vor. Die erste Lesung steht noch aus.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Gesetz zur Einschränkung des Handels mit Gegenständen von Opfern aus der Zeit des Nationalsozialismus
Amtliche Schlagworte
Archiv · Bekleidung · Bibliothek · Handel · KZ-Häftling · Kauf · Museum · Nationalsozialismus · Nationalsozialistisches Unrecht · Straftat · Verkauf
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Wirtschaft und Finanzen berührt und damit Preise, Steuern, Abgaben und die Bedingungen, unter denen Unternehmen am Markt handeln. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 334375
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 11. September 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.