Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Kultur, Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Wirtschaft. Stand des Verfahrens: Dem Bundestag zugeleitet – Noch nicht beraten.
Worum es geht
Investitionsverpflichtung in europäische audiovisuelle Werke für alle auf deutsche Nutzer zugeschnittene in- und ausländische Anbieter audiovisueller Mediendienste auf Abruf einschließlich privater und öffentlich-rechtlicher Fernsehveranstalter in Höhe von acht Prozent des deutschen Nettoumsatzes bzw. Programmetats; Subquote zugunsten unabhängiger Filmhersteller mit Vorgaben zum Rechterückfall, Öffnungsklausel zur Schließung von Branchenvereinbarungen von Mediendiensteanbietern, Anpassung der Verpflichtung an die konjunkturelle Lage, Überprüfung durch die Filmförderungsanstalt, Evaluierung und Berichterstattung nach drei Jahren
Bericht der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle über Investitionen von Rundfunkanstalten und Streamingdiensten in europäische Originalinhalte vom 11. September 2025
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Bundesregierung
- Beratungsstand: Dem Bundestag zugeleitet – Noch nicht beraten
- Letzte amtliche Aktivität: 2. September 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 324/26)
- GESTA-Ordnungsnummer: O003
Der Entwurf liegt dem Deutschen Bundestag vor. Die erste Lesung steht noch aus.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz
Zusammenhang
Bezug: Richtlinie 2010/13/EU vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste – AVMD-Richtlinie) (ABl. L 095, 15.40.2010, S. 1 ; L 263, 06.10.2010, S. 15 ; ABl. L, 2024/1083, 17.04.2024)
Amtliche Schlagworte
Audiovisuelle Medien · Bericht der Bundesregierung · Fernsehsender · Filmwirtschaft · Gesetzesfolgenabschätzung · Innerstaatliche Umsetzung von EU-Recht · Investition · Leistungsschutzrecht · Lizenz · Medienwirtschaft · Online-Dienst · Richtlinie der EU · Urheberrecht
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 29. Mai 2026: Gesetzentwurf, Bundesrat (Gesetzentwurf 324/26)
- 26. Juni 2026: Empfehlungen der Ausschüsse, Bundesrat (Empfehlungen 324/1/26)
- 10. Juli 2026: 1. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1067)
- 10. Juli 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Stellungnahme 324/26(B))
- 2. September 2026: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/7820)
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Wirtschaft und Finanzen berührt und damit Preise, Steuern, Abgaben und die Bedingungen, unter denen Unternehmen am Markt handeln. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 335466
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 11. September 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.