Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Recht, Verkehr. Stand des Verfahrens: Verabschiedet.
Worum es geht
Erweiterung der Straßenverkehrshaftung auf Elektrokleinstfahrzeuge (insbesondere E-Scooter);
Änderung §§ 8 und 65 Straßenverkehrsgesetz
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Bundesregierung
- Beratungsstand: Verabschiedet
- Letzte amtliche Aktivität: 4. September 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 179/26)
- GESTA-Ordnungsnummer: C062
Der Deutsche Bundestag hat das Vorhaben verabschiedet. Bis zur Verkündung sind der endgültige Wortlaut und der Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht abschließend belegt.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr
- Straßenverkehrsgesetz
Amtliche Schlagworte
Elektrofahrzeug · Gefährdungshaftung · Haftung · Straßenverkehr · Verkehrsunfall · Versicherungsrecht
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 27. März 2026: Gesetzentwurf, Bundesrat (Gesetzentwurf 179/26)
- 8. Mai 2026: 1. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1065)
- 8. Mai 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Stellungnahme 179/26(B))
- 11. Mai 2026: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/5871)
- 11. Juni 2026: 1. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/83)
- 8. Juli 2026: Beschlussempfehlung und Bericht, Deutscher Bundestag (Beschlussempfehlung und Bericht 21/6984)
- 8. Juli 2026: Änderungsantrag, Deutscher Bundestag (Änderungsantrag 21/6994)
- 9. Juli 2026: 2. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/89)
- 9. Juli 2026: 3. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/89)
- 4. September 2026: Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT, Bundesrat (Gesetzesbeschluss 494/26)
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Nachhaltigkeit und Lebensgrundlagen berührt und damit Energiekosten, Mobilität, Wohnen und die Anforderungen an Produkte. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 333139
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 11. September 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.