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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Gesetz zur Reform der Notfallversorgung

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Gesundheit. Stand des Verfahrens: Überwiesen.

Worum es geht

Verbesserung von Vernetzung und Kooperation der drei Versorgungsbereiche Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste, der Steuerung der Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene sowie die wirtschaftliche Notfallversorgung von Patienten: Vernetzung der KV-Rufnummer und der Notrufnummer der Rettungsleitstellen mit Weiterleitungsmöglichkeiten, Stärkung der Akutleitstelle, Sicherstellung einer medizinisch notwendigen Erstversorgung bei akutem Behandlungsbedarf durch die Kassenärztlichen Vereinigungen mit durchgängiger telemedizinischer und aufsuchender Versorgung, flächendeckende Einrichtung sektorenübergreifender Integrierter Notfallzentren mit zentraler Ersteinschätzungsstelle zur Weiterleitung Hilfesuchender, Abgaberecht zur unmittelbaren Anschlussversorgung mit Arzneimitteln, Reform der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen des Rettungsdienstes;

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: Überwiesen
  • Letzte amtliche Aktivität: 10. September 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 255/26)
  • GESTA-Ordnungsnummer: M014

Das Vorhaben liegt in den Ausschüssen. In dieser Phase wird der Entwurf fachlich geprüft und häufig geändert.

Betroffene Regelungen

Änderung von 4 Gesetzen und 5 Rechtsverordnungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Arzneimittelgesetz
  • Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung
  • Betäubungsmittelgesetz
  • Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
  • Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung
  • Medizinprodukte-Abgabeverordnung
  • Medizinprodukte-Betreiberverordnung
  • Sozialgesetzbuch V
  • Sozialgesetzbuch XI
  • Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Zusammenhang

Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Vorlage von Gesetzen zur Notfall- und Rettungsdienstreform

Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 379/24 (GESTA 20. WP M041) in erweiterter Fassung

Amtliche Schlagworte

Arzneimittelversorgung · Kassenärztliche Vereinigung · Krankenhaus · Krankenhausbehandlung · Medizinische Einrichtung · Medizinische Versorgung · Notfallmedizin · Regierungsprogramm · Rettungswesen · Sozialversicherung · Sozialversicherungsrecht · Telemedizin · Vertragsarzt · Ärztlicher Notdienst

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Soziales und Gesellschaft berührt und damit Leistungsansprüche, Versicherungsschutz und der Zugang zu Versorgung. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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