Das Vorhaben ist abgeschlossen und amtlich verkündet. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Bildung und Erziehung, Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen. Stand des Verfahrens: Verkündet.
Worum es geht
Klarstellung zur Einbeziehung der Angebote der Jugendarbeit öffentlicher oder anerkannter freier Träger während der Schulferien zur Gewährleistung des ab 1. August 2026 stufenweise in Kraft tretenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung;
Änderung § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch
Siehe auch GESTA I001
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen; Annahme einer Entschließung
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Bundesregierung
- Beratungsstand: Verkündet
- Letzte amtliche Aktivität: 27. März 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 549/25); Nein, laut Verkündung (BGBl I)
- GESTA-Ordnungsnummer: I006
Das Verfahren ist abgeschlossen. Maßgeblich ist der Wortlaut, der im Verkündungsblatt veröffentlicht wurde.
Verkündung und Inkrafttreten
- Ausgefertigt am: 29. März 2026
- Verkündet am: 1. April 2026
- Verkündungsblatt: Bundesgesetzblatt Teil I
- Fundstelle: BGBl I 2026, 85
- Amtlicher Volltext: Verkündung im Verkündungsblatt aufrufen
Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht in der Schlussvorschrift des verkündeten Textes. Viele Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, andere zu einem festen Datum oder gestaffelt. Wir geben hier kein abweichendes Datum an, weil allein der verkündete Wortlaut maßgeblich ist.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
- Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien
- Sozialgesetzbuch VIII
Zusammenhang
Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Heranziehung der Angebote anerkannter freier Träger der Jugendarbeit zur Erfüllung des Rechtsanspruchs
Amtliche Schlagworte
Ganztagsschule · Grundschule · Jugendarbeit · Kinder- und Jugendhilfe · Regierungsprogramm · Schulferien · Schülerbetreuung
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 10. Oktober 2025: Gesetzentwurf, Bundesrat (Gesetzentwurf 549/25)
- 7. November 2025: Empfehlungen der Ausschüsse, Bundesrat (Empfehlungen 549/1/25)
- 21. November 2025: 1. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1059)
- 21. November 2025: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Stellungnahme 549/25(B))
- 10. Dezember 2025: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/3193)
- 18. Dezember 2025: 1. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/50)
- 4. März 2026: Änderung der Ausschussüberweisung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/61)
- 4. März 2026: Beschlussempfehlung und Bericht, Deutscher Bundestag (Beschlussempfehlung und Bericht 21/4524)
- 6. März 2026: 2. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/63)
- 6. März 2026: 3. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/63)
- 6. März 2026: Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT, Bundesrat (Gesetzesbeschluss 118/26)
- 6. März 2026: Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT, Bundesrat (Beschluss zu118/26)
- 27. März 2026: 2. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1063)
- 27. März 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Beschluss 118/26(B))
Inhalt der Drucksache 21/4524
Empfehlung: Annahme der Vorlage in Ausschussfassung und Annahme einer Entschließung
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Soziales und Gesellschaft berührt und damit Leistungsansprüche, Versicherungsschutz und der Zugang zu Versorgung. Da das Verfahren abgeschlossen ist, kommt es für die Anwendung auf den verkündeten Wortlaut und die dort geregelten Übergangsfristen an. Wer prüfen möchte, ob er betroffen ist, beginnt bei den Schlussvorschriften des Gesetzes.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 326702
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 11. September 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.