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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Recht, Wirtschaft. Stand des Verfahrens: Dem Bundesrat zugeleitet – Noch nicht beraten.

Worum es geht

Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften und Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform: Verankerung der Textform, Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung, u.a. Erleichterung digitaler Sitzungen und Beschlussfassungen sowie digitaler Informationsversorgung der Genossenschaftsmitglieder, Regelungen zur Behandlung investierender Mitglieder sowie zum Ruhen der Vorstandstätigkeit bei Mutterschutz, Elternzeit, Pflege oder Krankheit, Schaffung einer Datenbank über die zu beteiligenden genossenschaftlichen Prüfungsverbände, zur Beschleunigung der Genossenschaftsgründung Erweiterung der Informationen im Register über genossenschaftliche Prüfungsverbände und Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände, Standardisierung der Gründungsgutachten, Beschleunigung der Förderungszweckprüfung durch das Registergericht sowie Vorsehen einer Frist für Eintragungen im Genossenschaftsregister, zahlr. Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften, insbes. betr. Ausweitung der Rechte und Pflichten des Prüfungsverbandes sowie Stärkung der Staatsaufsicht, Klarstellungen;

Einfügung und Änderung zahlr. §§ in 6 Gesetzen

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: Dem Bundesrat zugeleitet – Noch nicht beraten
  • Letzte amtliche Aktivität: 14. August 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 459/26)
  • GESTA-Ordnungsnummer: C096

Der Entwurf liegt dem Bundesrat vor. Der erste Durchgang dient der Stellungnahme der Länder.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Genossenschaftsgesetz
  • Genossenschaftsregisterverordnung
  • Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
  • Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • SCE-Ausführungsgesetz
  • Umwandlungsgesetz
  • Wirtschaftsprüferordnung

Zusammenhang

Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften, wie zum Beispiel für Genossenschaften, Sozialunternehmen, Integrationsunternehmen

Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 557/24 (GESTA 20. WPC129) in erweiterter Fassung

Amtliche Schlagworte

Datenaustausch · Datenbank · Digitalisierung · Elektronischer Rechtsverkehr · Formvorschrift · Frist · Gemeinwohl · Genossenschaft · Genossenschaftsregister · Informationsaustausch · Regierungsprogramm · Sparkassen- und Giroverband · Staatsaufsicht · Vorstand

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Wirtschaft und Finanzen berührt und damit Preise, Steuern, Abgaben und die Bedingungen, unter denen Unternehmen am Markt handeln. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.

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