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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Gesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Recht. Stand des Verfahrens: 1. Durchgang im Bundesrat abgeschlossen.

Worum es geht

Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer: Erweiterung des Menschenhandelstatbestands um die Ausbeutung von Leihmutterschaft sowie Zwangsheirat und illegaler Adaption, Ausweitung der Strafbarkeit auf der Nachfrageseite für alle Formen des Menschenhandels; grundlegende Überarbeitung der Tatbestände des Menschenhandels sowie der Tatbestände im Bereich der Prostitution und sonstigen sexuellen Handlungen gegen Entgelt insbesondere zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen, Einordnung der Zwangsprostitution als Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Erhöhung des Strafrahmens für besonders schwere Fälle der Zwangsprostitution; Evaluierung der geänderten Vorgaben im Strafgesetzbuch 10 Jahre nach Inkrafttreten;

Änderung §§ 179 bis 181a und §§ 232a bis 233a Strafgesetzbuch sowie versch. §§ Strafprozessordnung, Folgeänderungen in 18 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: 1. Durchgang im Bundesrat abgeschlossen
  • Letzte amtliche Aktivität: 12. August 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 327/26 (bes.eilbed.))
  • GESTA-Ordnungsnummer: C081

Der erste Durchgang im Bundesrat ist abgeschlossen. Der Entwurf geht mit der Stellungnahme der Länder weiter.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • AZRG-Durchführungsverordnung
  • Asylgesetz
  • Aufenthaltsgesetz
  • Bundeszentralregistergesetz
  • Gerichtsverfassungsgesetz
  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
  • Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz
  • Gesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712
  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Jugendgerichtsgesetz
  • Justizaktenaufbewahrungsverordnung
  • Konsumcannabisgesetz
  • Passgesetz
  • Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
  • Sozialgesetzbuch VIII
  • Sozialgesetzbuch XII
  • Sozialgesetzbuch XIV
  • Strafgesetzbuch
  • Strafprozessordnung
  • VWDG-Durchführungsverordnung

Zusammenhang

Bezug: Richtlinie (EU) 2024/1712 vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (ABl. L, 2024/1712, 24.06.2024 – Änderungsrichtlinie Menschenhandel) ; Richtlinie 2011/93/EU vom 13. Dezember 2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (ABl. L 335, 17.12.2011, S. 1) ; Richtlinie (EU) 2024/1385 vom 14. Mai 2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (ABl. L, 2024/1385, 24.05.2024)

Amtliche Schlagworte

Adoption · Genitalverstümmelung · Gesetzesfolgenabschätzung · Innerstaatliche Umsetzung von EU-Recht · Leihmutter · Menschenhandel · Minderjähriger · Prostitution · Richtlinie der EU · Sexualstrafrecht · Sexueller Missbrauch · Strafprozessrecht · Straftat · Strafverfolgung · Zuhälterei · Zwangsarbeit

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Digitalisierung, Recht und Innovation berührt und damit Vertragsrecht, Datenverarbeitung und der Umgang mit Behörden. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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