Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der SPD zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung und Technologie. Stand des Verfahrens: Verabschiedet.
Worum es geht
Stärkung von Reallaboren als wichtigem Instrument der Innovationsförderung und des regulatorischen Lernens: Begriffsdefinitionen von Reallaboren, Experimentierklauseln und regulatorischem Lernen, Schaffung eines Reallabore-Innovationsportals des Bundes als zentraler Stelle für Beratung, Information, Vernetzung und Wissenstransfer im Rahmen eines höchstens vierjährigen Pilotbetriebs, Regelungen zur Genehmigung, Befristung sowie Verlängerung von Reallaboren, Prüfung der Erfahrungen und Erkenntnisse zur Weiterentwicklung des betr. Rechtsrahmens und der Zulassung der erprobten Technologien, Produkte, Dienstleistungen oder Ansätze, Bericht des BMWE alle drei Jahre;
Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-Gesetz – ReallaboreG) als Artikel 1 der Vorlage, Vorratsbeschluss betr. Wegfall von Berichtspflichten und Befristungen nach 48 Monaten als Artikel 2 der Vorlage
Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BT-Drs 21/517 bei rechtsförmlicher Abweichung zu BR-Drs 222/25 GESTA E002
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens); Einführung einer allgemeinen Erprobungsklausel für befristete Ausnahmen oder Abweichungen von verwaltungsrechtlichen Regelungen des Bundes auf Antrag einer Bundes- oder Landesbehörde, Stärkung des regulatorischen Lernens durch Überprüfung der erprobten Verfahren oder Innovationen innerhalb von 6 Monaten, Verbesserung des Wissenstransfers durch Festlegung klarer Strukturen für die Sammlung und Weitergabe von Erkenntnissen in und um Reallabore, Einführung bereichsspezifischer Experimentierklauseln, u.a. betr. Praxisverwaltungssysteme, Europäische Brieftasche für die Digitale Identität, Freiwillige Selbstkontrolle im Bereich des Jugendschutzes, Register über Unternehmensbasisdaten (Basisregister) und Betrieb von Telekommunikationsnetzen, Streichung des befristeten Pilotbetriebs eines Reallabore-Innovationsportals;
Erneute Änderung und zusätzliche Einfügung versch. §§ Reallabore-Gesetz sowie Änderung des Langtitels, des Kurztitels und der amtlichen Abkürzung in Gesetz zur Förderung der Erprobung von Innovationen und neuer Verwaltungsverfahren in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Bundeserprobungsgesetz – BErpG), zusätzliche Änderung und Einfügung versch. §§ in 6 Gesetzen; Verordnungsermächtigung
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der SPD
- Beratungsstand: Verabschiedet
- Letzte amtliche Aktivität: 4. September 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 21/218); Ja, laut Bundestag (Drs 490/26)
- GESTA-Ordnungsnummer: E003
Der Deutsche Bundestag hat das Vorhaben verabschiedet. Bis zur Verkündung sind der endgültige Wortlaut und der Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht abschließend belegt.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Bundeserprobungsgesetz
- Gesetz zur Stärkung des Innovations- und Wirtschaftsstandorts Deutschland durch Erprobungsfreiräume
- Jugendschutzgesetz
- Luftverkehrsgesetz
- Onlinezugangsgesetz
- Sozialgesetzbuch V
- Telekommunikationsgesetz
- Unternehmensbasisdatenregistergesetz
Zusammenhang
Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Stärkung von Experimentierklauseln
Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/14198 (GESTA 20. WP E065) in geringfügig geänderter Fassung
Amtliche Schlagworte
Arztpraxis · Bericht der Bundesregierung · Bundesbehörde · Datenaustausch · Dienstleistung · E-Government · Forschung · Freiwillige Selbstkontrolle · Genehmigung · Informationsaustausch · Innovation · Jugendmedienschutz · Landesbehörde · Modellprojekt · Produkt · Regierungsprogramm
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 20. Mai 2025: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/218)
- 23. Mai 2025: 1. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/8)
- 24. Juni 2026: Beschlussempfehlung und Bericht, Deutscher Bundestag (Beschlussempfehlung und Bericht 21/6698)
- 24. Juni 2026: Änderungsantrag, Deutscher Bundestag (Änderungsantrag 21/6699)
- 25. Juni 2026: 2. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/86)
- 25. Juni 2026: 3. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/86)
- 4. September 2026: Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT, Bundesrat (Gesetzesbeschluss 490/26)
Inhalt der Drucksache 21/6698
Empfehlung: Annahme der Vorlage in Ausschussfassung; Titeländerung
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Wirtschaft und Finanzen berührt und damit Preise, Steuern, Abgaben und die Bedingungen, unter denen Unternehmen am Markt handeln. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 321949
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 11. September 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.