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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Gesetz zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Saarland zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Gesundheit, Recht. Stand des Verfahrens: Überwiesen.

Worum es geht

Aufgrund erheblicher gesundheitlicher Risiken für die Opfer Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten für die Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten, Ergänzung um die Tatbestandsvariante der "Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen", Ermöglichung der Bestrafung bei Anwendung des Mindeststrafrahmens von 5 Jahren;

Änderung §§ 177 und 250 Strafgesetzbuch

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Saarland
  • Beratungsstand: Überwiesen
  • Letzte amtliche Aktivität: 23. September 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzesantrag (Drs 128/25)
  • GESTA-Ordnungsnummer: C003

Das Vorhaben liegt in den Ausschüssen. In dieser Phase wird der Entwurf fachlich geprüft und häufig geändert.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Gesetz zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten

Zusammenhang

Bezug: Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.10.2024 zum Begriff des gefährlichen Werkzeugs bei der Verabreichung von K.O.-Tropfen sowie vom 27.01.2009 bei schwerem Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (5 StR 382/244; 4 StR 473/08)

Amtliche Schlagworte

Betäubungsmittel · Gesundheitsrisiko · Gesundheitsschädlicher Stoff · Gift · Kriminalitätsbekämpfung · Opferschutz · Raub · Sexualdelikt · Sexualstrafrecht · Strafrecht · Strafzumessung

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Inhalt der Drucksache 128/1/25

R: Empfehlung nicht zustande gekommen – FJ: Einbringung in geänderter Fassung – In: Einbringung

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Soziales und Gesellschaft berührt und damit Leistungsansprüche, Versicherungsschutz und der Zugang zu Versorgung. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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