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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie 2014/30/EU und der Richtlinie 2014/53/EU durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 im Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und im Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall

Das Vorhaben ist abgeschlossen und amtlich verkündet. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen, Wirtschaft. Stand des Verfahrens: Verkündet.

Worum es geht

Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben betr. Verfahren zur Sicherstellung des Funktionierens des Binnenmarkts und der Verfügbarkeit bestimmter Produkte im Krisenfall: Schaffung nationaler Verfahrensbestimmungen im Bereich Konformitätsbewertung und Marktüberwachung zur Ermöglichung eines beschleunigten und zugleich sicheren Inverkehrbringens von als krisenrelevante Waren eingestuften Geräten oder Funkanlagen während eines aktivierten Notfallmodus, v.a. durch Abweichungen von regulären Konformitätsbewertungsverfahren, besondere, zeitlich begrenzte Konformitätsvermutungen sowie priorisierte Marktüberwachungsmaßnahmen, Verpflichtung der Bundesnetzagentur zur Unterstützung von Marktüberwachungsbehörden anderer Mitgliedstaaten, Bußgeldvorschriften;

Einfügung §§ 21a, 21b und 21 c und Änderung § 3 Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz, Einfügung und Änderung versch. §§ Funkanlagengesetz;

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie (EU) 2014/30 und der Richtlinie (EU) 2014/53 durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 in das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und in das Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall); Erleichterung des Zugangs zu Fördermitteln für Wohnungsunternehmen mit großen Bauvorhaben betr. die befristete Neubauförderung EH55-Plus im Rahmen der Bundesförderung "Klimafreundlicher Neubau (KFN)": Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung auch nach Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsvertrages;

Gesetz zur befristeten Förderung einer Aktivierung des Bauüberhangs (ABüFöG) als Art. 3 der Vorlage

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: Verkündet
  • Letzte amtliche Aktivität: 10. Juli 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 184/26 (bes.eilbed.)); Nein, laut Verkündung (BGBl I)
  • GESTA-Ordnungsnummer: E028

Das Verfahren ist abgeschlossen. Maßgeblich ist der Wortlaut, der im Verkündungsblatt veröffentlicht wurde.

Verkündung und Inkrafttreten

Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht in der Schlussvorschrift des verkündeten Textes. Viele Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, andere zu einem festen Datum oder gestaffelt. Wir geben hier kein abweichendes Datum an, weil allein der verkündete Wortlaut maßgeblich ist.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz
  • Funkanlagengesetz
  • Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie 2014/30/EU und der Richtlinie 2014/53/EU durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 im Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und im Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall
  • Gesetz zur befristeten Förderung einer Aktivierung des Bauüberhangs

Zusammenhang

Bezug: Verordnung (EU) 2024/2747 vom 9. Oktober 2024 zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates (Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts) (Abl. L 2024/2747, 08.11.2024, S. 1) ; Richtlinie (EU) 2024/2749 vom 9. Oktober 2024 zur Änderung der Richtlinien 2000/14/EG, 2006/42/EG, 2010/35/EU, 2014/29/EU, 2014/30/EU, 2014/33/EU, 2014/34/EU, 2014/35/EU, 2014/53/EU und 2014/68/EU in Bezug auf Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung, die Konformitätsvermutung, die Annahme gemeinsamer Spezifikationen und die Marktüberwachung aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls (ABl. L 2024/2749, 08.11.2024; S. 1) ; Richtlinie 2014/53/EU vom 16. April 2014 über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG (ABl. L 153, 22.05.2014, S. 62) ; Richtlinie 2014/30/EU vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/108/EG (ABl. L 96, 29.03.2014, S. 79)

Amtliche Schlagworte

Behörde · Bundesmittel · Elektrogerät · Europäischer Binnenmarkt · Funktechnik · Gebäudeenergieeffizienz · Geldbuße · Grenzüberschreitende Zusammenarbeit · Innerstaatliche Umsetzung von EU-Recht · Konformitätsprüfung · Neubau · Notfallvorsorge · Richtlinie der EU · Telekommunikationsanlage · Wohnungsbau · Wohnungswirtschaft

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Inhalt der Drucksache 21/6993

Empfehlung: Annahme der Vorlage in Ausschussfassung; Titeländerung

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Wirtschaft und Finanzen berührt und damit Preise, Steuern, Abgaben und die Bedingungen, unter denen Unternehmen am Markt handeln. Da das Verfahren abgeschlossen ist, kommt es für die Anwendung auf den verkündeten Wortlaut und die dort geregelten Übergangsfristen an. Wer prüfen möchte, ob er betroffen ist, beginnt bei den Schlussvorschriften des Gesetzes.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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