Das Vorhaben ist abgeschlossen und amtlich verkündet. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Recht, Verkehr, Wirtschaft. Stand des Verfahrens: Verkündet.
Worum es geht
Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie: Neuregelungen insbes. betr. Ausweitung des Anwendungsbereichs des Allgemein-Verbraucherdarlehensrechts auf Kreditformen wie Kleinstkredite, zinsfreie Finanzierungen und Buy-Now-Pay-Later-Modelle (BNPL), Erweiterung vorvertraglicher Informationspflichten, Abschaffung des Schriftformerfordernisses zugunsten der Textform für den Abschluss von Allgemein-Verbraucherdarlehen, Verschärfung der Kreditwürdigkeitsprüfung, Begrenzung des Widerrufsrechts von Verbrauchern auf max. zwölf Monate und 14 Tage, Kodifizierung der vom BGH entwickelten Zinsgrenzen, Anpassungen im Wettbewerbs-, Gewerbe-, Aufsichts- und Preisangabenrecht;
Gesetz zur Aufsicht über Verbraucherkredite im Rahmen der Absatzfinanzierung (Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetz – AbsFinAG) als Art. 14 der Vorlage, Änderung und Einfügung zahlr. §§ und Anlagen in weiteren 10 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge), Gesetz zur Förderung klimaneutraler Mobilität (KliNeMFöG) als Art.15 der Vorlage; Änderungen, Annahme einer Entschließung
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Bundesregierung
- Beratungsstand: Verkündet
- Letzte amtliche Aktivität: 8. Mai 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 434/25 (bes.eilbed.)); Nein, laut Verkündung (BGBl I)
- GESTA-Ordnungsnummer: C028
Das Verfahren ist abgeschlossen. Maßgeblich ist der Wortlaut, der im Verkündungsblatt veröffentlicht wurde.
Verkündung und Inkrafttreten
- Ausgefertigt am: 12. Mai 2026
- Verkündet am: 18. Mai 2026
- Verkündungsblatt: Bundesgesetzblatt Teil I
- Fundstelle: BGBl I 2026, 139
- Amtlicher Volltext: Verkündung im Verkündungsblatt aufrufen
Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht in der Schlussvorschrift des verkündeten Textes. Viele Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, andere zu einem festen Datum oder gestaffelt. Wir geben hier kein abweichendes Datum an, weil allein der verkündete Wortlaut maßgeblich ist.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetz
- Bundesdatenschutzgesetz
- Bürgerliches Gesetzbuch
- EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
- Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung
- Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
- Gesetz zur Förderung klimaneutraler Mobilität
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Regelung der Förderung klimaneutraler Mobilität
- Gewerbeordnung
- Institutsvergütungsverordnung
- Kreditwesengesetz
- Preisangabenverordnung
- Unterlassungsklagengesetz
- Verbraucherkreditrichtlinie
- Versicherungsvertragsgesetz
Zusammenhang
Bezug: Richtlinie (EU) 2023/2225 vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG (ABl. L, 2023/2225, 30.10.2023, S. 1)
Amtliche Schlagworte
Datenschutz · Elektrofahrzeug · Formvorschrift · Gewerberecht · Gleichbehandlungsgrundsatz · Innerstaatliche Umsetzung von EU-Recht · Kreditwürdigkeit · Richtlinie der EU · Tumorerkrankung · Verbraucherinformation · Verbraucherkredit · Verbraucherschutz · Wettbewerbsrecht · Widerrufsrecht · Wirtschaftsauskunftei · Zins
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 5. September 2025: Gesetzentwurf, Bundesrat (Gesetzentwurf 434/25)
- 29. September 2025: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/1851)
- 7. Oktober 2025: Empfehlungen der Ausschüsse, Bundesrat (Empfehlungen 434/1/25)
- 9. Oktober 2025: 1. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/31)
- 17. Oktober 2025: 1. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1058)
- 17. Oktober 2025: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Stellungnahme 434/25(B))
- 29. Oktober 2025: Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg, Deutscher Bundestag (Unterrichtung 21/2459)
- 6. November 2025: Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BT, Deutscher Bundestag (Unterrichtung 21/2669)
- 15. April 2026: Beschlussempfehlung und Bericht, Deutscher Bundestag (Beschlussempfehlung und Bericht 21/5381)
- 15. April 2026: Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT, Deutscher Bundestag (Bericht 21/5382)
- 17. April 2026: 2. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/72)
- 17. April 2026: 3. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/72)
- 17. April 2026: Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT, Bundesrat (Gesetzesbeschluss 209/26)
- 17. April 2026: Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT, Bundesrat (Beschluss zu209/26)
- 8. Mai 2026: 2. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1065)
- 8. Mai 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Beschluss 209/26(B))
Inhalt der Drucksache 21/2669
Nachträgliche Überweisung der Stellungnahme BR und Gegenäußerung der BRg gem. § 80 Abs. 3 Geschäftsordnung BT
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Wirtschaft und Finanzen berührt und damit Preise, Steuern, Abgaben und die Bedingungen, unter denen Unternehmen am Markt handeln. Da das Verfahren abgeschlossen ist, kommt es für die Anwendung auf den verkündeten Wortlaut und die dort geregelten Übergangsfristen an. Wer prüfen möchte, ob er betroffen ist, beginnt bei den Schlussvorschriften des Gesetzes.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 325529
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 11. September 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.