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Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz – VSAAG)

Das Vorhaben ist abgeschlossen und amtlich verkündet. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Europapolitik und Europäische Union, Wirtschaft. Stand des Verfahrens: Verkündet.

Worum es geht

Weitere Integration des Binnenmarkts im Versicherungsbereich mit besserer Berücksichtigung der Langfristigkeit des Versicherungsgeschäfts und größeren Spielräumen der Versicherungsunternehmen bei der Kapitalanlage, Stärkung der Proportionalität des europäischen Aufsichtsrahmens, Erleichterungen für die neue Kategorie der kleinen und nicht komplexen Unternehmen, verstärkte Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitsrisiken, neue makroprudenzielle Maßnahmen, Stärkung der Gruppenaufsicht und eine verstärkte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten; neuer harmonisierter Rahmen für die Sanierung und kontrollierte Abwicklung von Versicherungsunternehmen unter Wahrung der Stabilität der Finanzmärkte und als Alternative zu Insolvenzverfahren;

Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetz – VSAG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung von 4 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen sowie Folgeänderungen in weiteren 3 Gesetzen; Verordnungsermächtigung

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen und Erweiterungen betr. Struktur der Sicherungsfonds, Kooperationspflichten, Sonderbeiträge zum Sicherungsfonds für Lebensversicherer, Energiesteuersenkung auf Kraftstoffe, Tankrabatt; redaktionelle Änderungen;

Änderung eines weiteren Gesetzes und einer weiteren Rechtsverordnung

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: Verkündet
  • Letzte amtliche Aktivität: 25. September 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 253/26); Nein, laut Verkündung (BGBl I)
  • GESTA-Ordnungsnummer: D040

Das Verfahren ist abgeschlossen. Maßgeblich ist der Wortlaut, der im Verkündungsblatt veröffentlicht wurde.

Verkündung und Inkrafttreten

  • Ausgefertigt am: 25. September 2026
  • Verkündet am: 30. September 2026
  • Verkündungsblatt: Bundesgesetzblatt Teil I
  • Fundstelle: BGBl I 2026, 275
  • Amtlicher Volltext: Verkündung im Verkündungsblatt aufrufen

Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht in der Schlussvorschrift des verkündeten Textes. Viele Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, andere zu einem festen Datum oder gestaffelt. Wir geben hier kein abweichendes Datum an, weil allein der verkündete Wortlaut maßgeblich ist.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Betriebsrentengesetz
  • Energiesteuer-Durchführungsverordnung
  • Energiesteuergesetz
  • Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung
  • Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
  • Gesetz über die Versorgungsausgleichskasse
  • Hinweisgeberschutzgesetz
  • Sanierungs- und Abwicklungsgesetz
  • Stabilisierungsmechanismusgesetz
  • Standortfördergesetz
  • Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
  • Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz
  • Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetz
  • Versicherungsaufsichtsgesetz

Zusammenhang

Bezug: Richtlinie (EU) 2025/1 vom 27. November 2024 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2007/36/EG, 2014/59/EU und (EU) 2017/1132 sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 806/2014 und (EU) 2017/1129 (ABl. L, 2025/1, 08.01.2025) ; Richtlinie (EU) 2025/2 vom 27. November 2024 zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Aufsichtsqualität, die Berichterstattung, langfristige Garantien, makroprudenzielle Instrumente, Nachhaltigkeitsrisiken, die Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG und 2013/34/EU (ABl. L, 2025/2, 08.01.2025)

Amtliche Schlagworte

Aufsichtsbehörde · Energiesteuer · Fonds · Innerstaatliche Umsetzung von EU-Recht · Klein- und Mittelunternehmen · Kraftstoffpreis · Lebensversicherung · Liquidation · Mineralölsteuer · Richtlinie der EU · Steuerentlastung · Unternehmenssanierung · Versicherungsaufsicht · Versicherungswirtschaft

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Wirtschaft und Finanzen berührt und damit Preise, Steuern, Abgaben und die Bedingungen, unter denen Unternehmen am Markt handeln. Da das Verfahren abgeschlossen ist, kommt es für die Anwendung auf den verkündeten Wortlaut und die dort geregelten Übergangsfristen an. Wer prüfen möchte, ob er betroffen ist, beginnt bei den Schlussvorschriften des Gesetzes.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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