Das Vorhaben ist abgeschlossen und amtlich verkündet. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen, Recht. Stand des Verfahrens: Verkündet.
Worum es geht
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Bundesregierung
- Beratungsstand: Verkündet
- Letzte amtliche Aktivität: 27. März 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 642/25 (bes.eilbed.)); Nein, laut Verkündung (BGBl I)
- GESTA-Ordnungsnummer: C042
Das Verfahren ist abgeschlossen. Maßgeblich ist der Wortlaut, der im Verkündungsblatt veröffentlicht wurde.
Verkündung und Inkrafttreten
- Ausgefertigt am: 29. März 2026
- Verkündet am: 31. März 2026
- Verkündungsblatt: Bundesgesetzblatt Teil I
- Fundstelle: BGBl I 2026, 83
- Amtlicher Volltext: Verkündung im Verkündungsblatt aufrufen
Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht in der Schlussvorschrift des verkündeten Textes. Viele Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, andere zu einem festen Datum oder gestaffelt. Wir geben hier kein abweichendes Datum an, weil allein der verkündete Wortlaut maßgeblich ist.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Justizaktenaufbewahrungsverordnung
- Personenstandsgesetz
- Sozialgesetzbuch VIII
Amtliche Schlagworte
Eltern · Gerichtsentscheidung · Kindschaftsrecht · Vaterschaft · Verfassungsgerichtsbarkeit
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 7. November 2025: Gesetzentwurf, Bundesrat (Gesetzentwurf 642/25)
- 1. Dezember 2025: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/2997)
- 4. Dezember 2025: 1. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/47)
- 17. Dezember 2025: Plenarantrag, Bundesrat (Antrag 642/1/25)
- 19. Dezember 2025: 1. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1060)
- 19. Dezember 2025: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Stellungnahme 642/25(B))
- 6. Januar 2026: Unterrichtung über Stellungnahme des BR, Deutscher Bundestag (Unterrichtung 21/3487)
- 25. Februar 2026: Beschlussempfehlung und Bericht, Deutscher Bundestag (Beschlussempfehlung und Bericht 21/4323)
- 26. Februar 2026: 2. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/59)
- 26. Februar 2026: 3. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/59)
- 6. März 2026: Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT, Bundesrat (Gesetzesbeschluss 124/26)
- 27. März 2026: 2. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1063)
- 27. März 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Beschluss 124/26(B))
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Soziales und Gesellschaft berührt und damit Leistungsansprüche, Versicherungsschutz und der Zugang zu Versorgung. Da das Verfahren abgeschlossen ist, kommt es für die Anwendung auf den verkündeten Wortlaut und die dort geregelten Übergangsfristen an. Wer prüfen möchte, ob er betroffen ist, beginnt bei den Schlussvorschriften des Gesetzes.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 327968
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 11. September 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.