Stark im Miteinander
Newsroom und PresseAktuelle Meldungen
MitgliederbereichAnmelden
KarrierebereichBewerben
Bundesverbraucherhilfe e. V.

Startseite Newsroom Gesetze und Vorhaben

Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung

Das Vorhaben ist abgeschlossen und amtlich verkündet. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Recht. Stand des Verfahrens: Verkündet.

Worum es geht

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: Verkündet
  • Letzte amtliche Aktivität: 8. Mai 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 643/25); Nein, laut Verkündung (BGBl I)
  • GESTA-Ordnungsnummer: C043

Das Verfahren ist abgeschlossen. Maßgeblich ist der Wortlaut, der im Verkündungsblatt veröffentlicht wurde.

Verkündung und Inkrafttreten

Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht in der Schlussvorschrift des verkündeten Textes. Viele Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, andere zu einem festen Datum oder gestaffelt. Wir geben hier kein abweichendes Datum an, weil allein der verkündete Wortlaut maßgeblich ist.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Abgabenordnung
  • Arbeitsgerichtsgesetz
  • Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz
  • Finanzgerichtsordnung
  • Gerichtskostengesetz
  • Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
  • Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
  • Justizbeitreibungsgesetz
  • Markengesetz
  • Patentgesetz
  • Sozialgerichtsgesetz
  • Sozialgesetzbuch X
  • Verwaltungsgerichtsordnung
  • Zivilprozessordnung

Zusammenhang

Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 124/24 (GESTA 20. WP C086) in erweiterter Fassung

Amtliche Schlagworte

Elektronischer Rechtsverkehr · Formvorschrift · Gerichtsvollzieher · Pfändung · Zustellung amtlicher Schriftstücke · Zwangsvollstreckung

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Digitalisierung, Recht und Innovation berührt und damit Vertragsrecht, Datenverarbeitung und der Umgang mit Behörden. Da das Verfahren abgeschlossen ist, kommt es für die Anwendung auf den verkündeten Wortlaut und die dort geregelten Übergangsfristen an. Wer prüfen möchte, ob er betroffen ist, beginnt bei den Schlussvorschriften des Gesetzes.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.

Mitglieder erfahren zuerst von neuen Eintragungen im Vertrauensregister, wirken im Bundesausschuss mit und stimmen über unsere Positionen zu Gesetzentwürfen ab.

Mitglied werden