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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz – ApoVWG)

Das Vorhaben ist abgeschlossen und amtlich verkündet. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Gesundheit. Stand des Verfahrens: Verkündet.

Worum es geht

Bürokratieabbau zur Erhöhung von Eigenverantwortung und Flexibilität der Apotheker, u.a. betr. Austauschmöglichkeiten von Arzneimitteln, Nullretaxation, Preisbindung, Apothekenleitung durch zwei Personen, Übermittlung von Verschreibungen, Betäubungsmittelaufbewahrung und Apothekeneinkaufspreise; Erhalt von Apothekenstandorten vor allem im ländlichen Raum durch Zuschuss für Teilnotdienste, Weiterentwicklung von Zweigapotheken, erleichterte Neugründung und vorübergehende Vertretung von Apothekenleitungen; Erweiterung der Aufgaben in der Gesundheitsversorgung betr. Prävention und Früherkennung, Impfmöglichkeiten, Arzneimittelabgabe ohne ärztliche Verschreibung und Schnelltests; weitere Regelungen;

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen betr. Aufhebung der ärztlichen Verschreibungspflicht bei Dauermedikationen, Stärkung der pharmazeutischen Biotechnologie in Deutschland, Evaluation bestimmter Regelungen durch die maßgeblichen Spitzenorganisationen mit Berichterstattung an das BMG, Verantwortlichkeiten und Betriebserlaubnis bei Zweigapotheken, Berechtigung zur Blutentnahme durch Apotheker, Abrechnung und Finanzierung pharmazeutischer Dienstleistungen, vorübergehende Aufrechterhaltung des Apothekenbetriebs durch pharmazeutisch-technische Assistenten, Durchführung von Schutzimpfungen und Delegationsmöglichkeiten, Finanzierung von Notdiensten, Meldepflichten bei COVID-19 und weiteren Atemwegserkrankungen u.a.; Klarstellungen, Folgeänderungen, redaktionelle Korrekturen;

Änderung einer weiteren Rechtsverordnung

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: Verkündet
  • Letzte amtliche Aktivität: 12. Juni 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 770/25); Nein, laut Verkündung (BGBl I)
  • GESTA-Ordnungsnummer: M011

Das Verfahren ist abgeschlossen. Maßgeblich ist der Wortlaut, der im Verkündungsblatt veröffentlicht wurde.

Verkündung und Inkrafttreten

Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht in der Schlussvorschrift des verkündeten Textes. Viele Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, andere zu einem festen Datum oder gestaffelt. Wir geben hier kein abweichendes Datum an, weil allein der verkündete Wortlaut maßgeblich ist.

Betroffene Regelungen

Änderung von 7 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Apothekenbetriebsordnung
  • Apothekengesetz
  • Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz
  • Arzneimittelgesetz
  • Arzneimittelpreisverordnung
  • Betäubungsmittelgesetz
  • Heilmittelwerbegesetz
  • Infektionsschutzgesetz
  • PTA-Berufsgesetz
  • Sozialgesetzbuch V

Amtliche Schlagworte

Apotheke · Apotheker · Arzneimittelkosten · Arzneimittelrecht · Arzneimittelversorgung · Bürokratie · Gesetzesfolgenabschätzung · Gesundheitsvorsorge · Impfung · Ländlicher Raum · Medizinische Versorgung

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Soziales und Gesellschaft berührt und damit Leistungsansprüche, Versicherungsschutz und der Zugang zu Versorgung. Da das Verfahren abgeschlossen ist, kommt es für die Anwendung auf den verkündeten Wortlaut und die dort geregelten Übergangsfristen an. Wer prüfen möchte, ob er betroffen ist, beginnt bei den Schlussvorschriften des Gesetzes.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.

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