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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung (Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz – MDWG)

Das Vorhaben ist abgeschlossen und amtlich verkündet. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Migration und Aufenthaltsrecht, Staat und Verwaltung. Stand des Verfahrens: Verkündet.

Worum es geht

Verbesserung des Datenaustauschs zwischen öffentlichen Stellen im Bereich der Migrationsverwaltung und zur Beschleunigung von Verwaltungsverfahren: Möglichkeit der Speicherung und Nachnutzung von biometrischen Daten für die Neuausstellung oder Verlängerung eines elektronischen Aufenthaltstitels, Erfassung von Angaben zur Identität ausländischer Personen sowie von zur Identifikation geeigneter Dokumente als Volltextdokumente im Ausländerzentralregister (AZR), Zugriff beteiligter Behörden auf die für die Visaerteilung maßgebenden Dokumente über die Visadatei des AZR, Abbildung von Angaben zu Leistungskürzungen und -ausschlüssen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im AZR, Verbesserung der Erfassung der relevanten Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) im AZR;

Einfügung, Änderung und Aufhebung versch. §§ von 4 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: Verkündet
  • Letzte amtliche Aktivität: 10. Juli 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 772/25); Ja, laut Verkündung (BGBl I)
  • GESTA-Ordnungsnummer: B028

Das Verfahren ist abgeschlossen. Maßgeblich ist der Wortlaut, der im Verkündungsblatt veröffentlicht wurde.

Verkündung und Inkrafttreten

Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht in der Schlussvorschrift des verkündeten Textes. Viele Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, andere zu einem festen Datum oder gestaffelt. Wir geben hier kein abweichendes Datum an, weil allein der verkündete Wortlaut maßgeblich ist.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • AZR-Gesetz
  • AZRG-Durchführungsverordnung
  • Asylbewerberleistungsgesetz
  • Aufenthaltsgesetz
  • Aufenthaltsverordnung
  • Bundesmeldegesetz
  • Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht
  • Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz

Zusammenhang

Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Digitalisierung der Migrationsverwaltung ; Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und des Bundeskanzlers im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 15. Juni 2023 zur Beseitigung von Digitalisierungshemmnissen in der Migrationsverwaltung

Amtliche Schlagworte

Asylbewerber · Aufenthaltsrecht · Ausländer · Ausländerbehörde · Ausländerzentralregister · Biometrie · Bürokratie · Datenaustausch · Datenspeicherung · Datenverarbeitung · Digitalisierung · E-Government · Einwanderung · Identitätsfeststellung · Migrant · Personenbezogene Daten

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Soziales und Gesellschaft berührt und damit Leistungsansprüche, Versicherungsschutz und der Zugang zu Versorgung. Da das Verfahren abgeschlossen ist, kommt es für die Anwendung auf den verkündeten Wortlaut und die dort geregelten Übergangsfristen an. Wer prüfen möchte, ob er betroffen ist, beginnt bei den Schlussvorschriften des Gesetzes.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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