Das Vorhaben ist abgeschlossen und amtlich verkündet. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Migration und Aufenthaltsrecht, Staat und Verwaltung. Stand des Verfahrens: Verkündet.
Worum es geht
Verbesserung des Datenaustauschs zwischen öffentlichen Stellen im Bereich der Migrationsverwaltung und zur Beschleunigung von Verwaltungsverfahren: Möglichkeit der Speicherung und Nachnutzung von biometrischen Daten für die Neuausstellung oder Verlängerung eines elektronischen Aufenthaltstitels, Erfassung von Angaben zur Identität ausländischer Personen sowie von zur Identifikation geeigneter Dokumente als Volltextdokumente im Ausländerzentralregister (AZR), Zugriff beteiligter Behörden auf die für die Visaerteilung maßgebenden Dokumente über die Visadatei des AZR, Abbildung von Angaben zu Leistungskürzungen und -ausschlüssen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im AZR, Verbesserung der Erfassung der relevanten Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) im AZR;
Einfügung, Änderung und Aufhebung versch. §§ von 4 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Bundesregierung
- Beratungsstand: Verkündet
- Letzte amtliche Aktivität: 10. Juli 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 772/25); Ja, laut Verkündung (BGBl I)
- GESTA-Ordnungsnummer: B028
Das Verfahren ist abgeschlossen. Maßgeblich ist der Wortlaut, der im Verkündungsblatt veröffentlicht wurde.
Verkündung und Inkrafttreten
- Ausgefertigt am: 22. Juli 2026
- Verkündet am: 28. Juli 2026
- Verkündungsblatt: Bundesgesetzblatt Teil I
- Fundstelle: BGBl I 2026, 222
- Amtlicher Volltext: Verkündung im Verkündungsblatt aufrufen
Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht in der Schlussvorschrift des verkündeten Textes. Viele Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, andere zu einem festen Datum oder gestaffelt. Wir geben hier kein abweichendes Datum an, weil allein der verkündete Wortlaut maßgeblich ist.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- AZR-Gesetz
- AZRG-Durchführungsverordnung
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Aufenthaltsgesetz
- Aufenthaltsverordnung
- Bundesmeldegesetz
- Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht
- Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz
Zusammenhang
Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Digitalisierung der Migrationsverwaltung ; Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und des Bundeskanzlers im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 15. Juni 2023 zur Beseitigung von Digitalisierungshemmnissen in der Migrationsverwaltung
Amtliche Schlagworte
Asylbewerber · Aufenthaltsrecht · Ausländer · Ausländerbehörde · Ausländerzentralregister · Biometrie · Bürokratie · Datenaustausch · Datenspeicherung · Datenverarbeitung · Digitalisierung · E-Government · Einwanderung · Identitätsfeststellung · Migrant · Personenbezogene Daten
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 19. Dezember 2025: Gesetzentwurf, Bundesrat (Gesetzentwurf 772/25)
- 16. Januar 2026: Empfehlungen der Ausschüsse, Bundesrat (Empfehlungen 772/1/25)
- 30. Januar 2026: 1. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1061)
- 30. Januar 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Stellungnahme 772/25(B))
- 11. Februar 2026: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/4080)
- 26. Februar 2026: 1. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/59)
- 4. März 2026: Änderung der Ausschussüberweisung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/61)
- 8. Juli 2026: Beschlussempfehlung und Bericht, Deutscher Bundestag (Beschlussempfehlung und Bericht 21/7004)
- 8. Juli 2026: Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT, Deutscher Bundestag (Bericht 21/7005)
- 9. Juli 2026: 2. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/89)
- 9. Juli 2026: 3. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/89)
- 10. Juli 2026: Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT, Bundesrat (Gesetzesbeschluss 406/26)
- 10. Juli 2026: 2. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1067)
- 10. Juli 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Beschluss 406/26(B))
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Soziales und Gesellschaft berührt und damit Leistungsansprüche, Versicherungsschutz und der Zugang zu Versorgung. Da das Verfahren abgeschlossen ist, kommt es für die Anwendung auf den verkündeten Wortlaut und die dort geregelten Übergangsfristen an. Wer prüfen möchte, ob er betroffen ist, beginnt bei den Schlussvorschriften des Gesetzes.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 329472
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 11. September 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.