Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Bundesverbraucherhilfe e. V. Sie wählt das Präsidium, nimmt dessen Bericht entgegen, entscheidet über die Entlastung und beschließt über Satzungsänderungen und Beiträge.
Teilnahme
Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder. Die Einladung erfolgt fristgerecht in Textform an die zuletzt mitgeteilte Adresse. Termine und Tagesordnungen veröffentlichen wir im Mitgliederbereich.