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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Mitgliederversammlung

Das oberste Organ des Vereins: Wahl des Präsidiums, Entlastung und grundsätzliche Beschlüsse.

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Bundesverbraucherhilfe e. V. Sie wählt das Präsidium, nimmt dessen Bericht entgegen, entscheidet über die Entlastung und beschließt über Satzungsänderungen und Beiträge.

Teilnahme

Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder. Die Einladung erfolgt fristgerecht in Textform an die zuletzt mitgeteilte Adresse. Termine und Tagesordnungen veröffentlichen wir im Mitgliederbereich.

Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.

Mitglieder erfahren zuerst von neuen Eintragungen im Vertrauensregister, wirken im Bundesausschuss mit und stimmen über unsere Positionen zu Gesetzentwürfen ab.

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