Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Recht, Staat und Verwaltung. Stand des Verfahrens: Dem Bundestag zugeleitet – Noch nicht beraten.
Worum es geht
Beschleunigung von Verfahren in der Verwaltungsgerichtsbarkeit insbesondere durch Entlastung der Gerichte und Freisetzung personeller Ressourcen: weitergehender Einsatz von Einzelrichtern bzw. verkleinerter Spruchkörperbesetzung, Änderungen im Rechtsmittelrecht, Neuordnung des einstweiligen Rechtsschutzes, Eilrechtsschutz, Verschärfung der Präklusion, stärkere Fokussierung der Verwaltungsgerichte auf die rechtliche Prüfung bei Beibehaltung des Amtsermittlungsgrundsatzes, Erhöhung des Zwangsgeldes bei Nichtbefolgung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen durch Hoheitsträger, Anpassungen an fortschreitende Digitalisierung, Durchführung offensichtlich aussichtsloser und rechtsmissbräuchlicher Gerichtsverfahren erst nach Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses, u.a.;
Einfügung § 85a und Änderung zahlr. §§ Verwaltungsgerichtsordnung, Änderung versch. §§ Sozialgerichtgesetz, Einfügung § 71a und Änderung zahlr. §§ Finanzgerichtsordnung, Folgeänderungen in 9 Gesetzen und 5 Rechtsverordnungen; Bekanntmachungserlaubnis Verwaltungsgerichtsordnung sowie Finanzgerichtsordnung
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Bundesregierung
- Beratungsstand: Dem Bundestag zugeleitet – Noch nicht beraten
- Letzte amtliche Aktivität: 2. September 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 328/26)
- GESTA-Ordnungsnummer: C082
Der Entwurf liegt dem Deutschen Bundestag vor. Die erste Lesung steht noch aus.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Bundesdatenschutzgesetz
- Bundesdisziplinargesetz
- Bundesnotarordnung
- Bundesrechtsanwaltsordnung
- Finanzgerichtsordnung
- Gerichtskostengesetz
- Justizaktenaufbewahrungsverordnung
- Patentanwaltsordnung
- Sozialgerichtsgesetz
- Sozialgesetzbuch X
- Steuerberatungsgesetz
- Telekommunikationsgesetz
- Vereinsgesetz
- Vermögensgesetz
- Verwaltungsgerichtsordnung
- Verwaltungsverfahrensgesetz
- Wehrbeschwerdeordnung
- Zivilprozessordnung
Zusammenhang
Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Novelle der Verwaltungsgerichtsordnung
Amtliche Schlagworte
Digitalisierung · Formvorschrift · Regierungsprogramm · Richter · Verwaltungsgerichtsbarkeit · Zwangsgeld
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 29. Mai 2026: Gesetzentwurf, Bundesrat (Gesetzentwurf 328/26)
- 29. Juni 2026: Empfehlungen der Ausschüsse, Bundesrat (Empfehlungen 328/1/26)
- 10. Juli 2026: 1. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1067)
- 10. Juli 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Stellungnahme 328/26(B))
- 2. September 2026: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/7824)
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Digitalisierung, Recht und Innovation berührt und damit Vertragsrecht, Datenverarbeitung und der Umgang mit Behörden. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 335475
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 11. September 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.