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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Umwelt, Verkehr. Stand des Verfahrens: Dem Bundestag zugeleitet – Noch nicht beraten.

Worum es geht

Maßnahmen zur Stärkung des Fluglärmschutzes im zivilen Luftverkehr: Schaffung von Anreizen für die Nutzung lärmarmer Flugzeugmuster durch eine diesbez. Differenzierung der Flughafenentgelte, Ermöglichung von Bußgeldverfahren unmittelbar gegen Luftfahrtunternehmen bei Verstößen gegen die Betriebsbeschränkungszeiten an Flugplätzen, Schaffung von Rechtssicherheit für zivile Luftrettungsdienste durch deren ausdrückliche Nennung als Ausnahme von Betriebsbeschränkungen, Stärkung der Informations- und Beteiligungsrechte der örtlichen Fluglärmkommissionen bei der Planung und Festlegung von Flugverfahren, rechtsförmliche Anpassungen, redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen;

Einfügung § 74 sowie Änderung §§ 10a, 19b, 25, 32b und 58 Luftverkehrsgesetz; Bekanntmachungserlaubnis

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: Dem Bundestag zugeleitet – Noch nicht beraten
  • Letzte amtliche Aktivität: 29. Juli 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 331/26)
  • GESTA-Ordnungsnummer: J022

Der Entwurf liegt dem Deutschen Bundestag vor. Die erste Lesung steht noch aus.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Luftverkehrsgesetz

Amtliche Schlagworte

Flugbeschränkung · Flughafen · Flughafengebühr · Fluglärm · Flugzeug · Geldbuße · Gremium · Luftrettung · Luftverkehr · Luftverkehrsunternehmen · Lärmschutz · Rechtssicherheit · Verkehrsplanung

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Nachhaltigkeit und Lebensgrundlagen berührt und damit Energiekosten, Mobilität, Wohnen und die Anforderungen an Produkte. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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