Stark im Miteinander
Newsroom und PresseAktuelle Meldungen
MitgliederbereichAnmelden
KarrierebereichBewerben
Bundesverbraucherhilfe e. V.

Startseite Streitschlichtung

Streitschlichtung

Ein geordnetes Verfahren mit unverbindlichem Einigungsvorschlag, bevor Kosten entstehen.

Bevor aus einem Beschwerdefall ein Rechtsstreit wird

Viele Auseinandersetzungen zwischen Verbrauchern und Unternehmen scheitern nicht an der Rechtslage, sondern an fehlender Kommunikation. Die Streitschlichtung der Bundesverbraucherhilfe bringt beide Seiten in ein geordnetes Verfahren, bevor Kosten entstehen.

Voraussetzungen

  • Der Verbraucher hat das Unternehmen zuvor selbst kontaktiert und eine angemessene Frist gesetzt.
  • Das Unternehmen hat seine Teilnahmebereitschaft erklärt. Unternehmensmitglieder haben diese generell erklärt.
  • Der Sachverhalt ist nicht Gegenstand eines laufenden Gerichtsverfahrens.

Was die Schlichtung leistet

Die Schlichtung erarbeitet einen Vorschlag zur Gütlichen Einigung. Der Vorschlag ist für beide Seiten unverbindlich. Er ersetzt keine gerichtliche Entscheidung und keine anwaltliche Vertretung.

Die Bundesverbraucherhilfe ist keine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes. Zuständige anerkannte Stellen nennen wir auf Anfrage.

Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.

Mitglieder erfahren zuerst von neuen Eintragungen im Vertrauensregister, wirken im Bundesausschuss mit und stimmen über unsere Positionen zu Gesetzentwürfen ab.

Mitglied werden