Bevor aus einem Beschwerdefall ein Rechtsstreit wird
Viele Auseinandersetzungen zwischen Verbrauchern und Unternehmen scheitern nicht an der Rechtslage, sondern an fehlender Kommunikation. Die Streitschlichtung der Bundesverbraucherhilfe bringt beide Seiten in ein geordnetes Verfahren, bevor Kosten entstehen.
Voraussetzungen
- Der Verbraucher hat das Unternehmen zuvor selbst kontaktiert und eine angemessene Frist gesetzt.
- Das Unternehmen hat seine Teilnahmebereitschaft erklärt. Unternehmensmitglieder haben diese generell erklärt.
- Der Sachverhalt ist nicht Gegenstand eines laufenden Gerichtsverfahrens.
Was die Schlichtung leistet
Die Schlichtung erarbeitet einen Vorschlag zur Gütlichen Einigung. Der Vorschlag ist für beide Seiten unverbindlich. Er ersetzt keine gerichtliche Entscheidung und keine anwaltliche Vertretung.
Die Bundesverbraucherhilfe ist keine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes. Zuständige anerkannte Stellen nennen wir auf Anfrage.