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Bundesverbraucherhilfe e. V.

Vertrauensregister Auszug

Registernummer VR-2026-0441

Kaiwerft Versicherungsmakler AG

Prüfverfahren bestanden zuletzt bestätigt am 21.04.2026

Vorläufiger Datensatz zur Veranschaulichung

Vertrauensregister
der Bundesverbraucherhilfe e. V.

Ergebnis der Prüfung

Beratungsdokumentation, Vergütungsangaben und Beschwerdebearbeitung erfüllen alle zwölf Kriterien.

Geprüft wurden die Beratungsdokumentation, die Offenlegung von Courtagen und Zuwendungen, die Produktinformationsblätter sowie die Bearbeitung von Beschwerden über zwölf Monate.

Vergütung und Zuwendungen werden vor Abschluss in Textform mitgeteilt. Beschwerden werden binnen fünf Werktagen beantwortet; eine feste Ansprechperson ist benannt und im Schriftverkehr genannt.

Was dieser Auszug aussagt

Das Unternehmen hat das Prüfverfahren der Bundesverbraucherhilfe e. V. bestanden. Geprüft wurde anhand des veröffentlichten Kriterienkatalogs, der für alle Antragsteller gleich gilt. Die Entscheidung trifft der zuständige Fachausschuss; das Präsidium wirkt daran nicht mit.

Der Auszug bezieht sich auf die geprüften Kriterien und auf den genannten Zeitpunkt. Er ist keine Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, keine Aussage über die Bonität und keine Zusicherung für jeden Einzelfall.

Wie die Eintragung überprüft wird

Eingetragene Unternehmen bestätigen jährlich schriftlich, dass die Voraussetzungen fortbestehen. Vor Ablauf der Gültigkeit steht ein erneutes Audit an. Bei begründeten Hinweisen kann jederzeit eine Zwischenprüfung erfolgen.

Entfallen die Voraussetzungen oder bleibt die Bestätigung aus, endet die Eintragung und das Unternehmen wird im Register nicht mehr geführt. Das Register bildet ausschließlich den aktuellen Bestand geprüfter Unternehmen ab.

Kriterienkatalog und Ablauf des Audits

Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.

Mitglieder erfahren zuerst von neuen Eintragungen im Vertrauensregister, wirken im Bundesausschuss mit und stimmen über unsere Positionen zu Gesetzentwürfen ab.

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