Vertrauensregister Auszug
Registernummer VR-2026-0439
Steinfurth Wohnmanufaktur GmbH
Prüfverfahren bestanden zuletzt bestätigt am 02.07.2026
Vorläufiger Datensatz zur Veranschaulichung
der Bundesverbraucherhilfe e. V.
Ergebnis der Prüfung
Widerrufsbelehrung und Erstattungspraxis entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
Geprüft wurden die Widerrufsbelehrung, die Angaben zu Rücksendekosten bei Speditionsware, die Preisangaben im Bestellablauf sowie die Erstattungen in dokumentierten Widerrufsfällen.
Die Erstattung erfolgte im Prüfzeitraum durchgehend innerhalb von zehn Tagen nach Zugang des Widerrufs und unabhängig vom Rücktransport. Rücksendekosten sind vor Vertragsschluss beziffert.
Was dieser Auszug aussagt
Das Unternehmen hat das Prüfverfahren der Bundesverbraucherhilfe e. V. bestanden. Geprüft wurde anhand des veröffentlichten Kriterienkatalogs, der für alle Antragsteller gleich gilt. Die Entscheidung trifft der zuständige Fachausschuss; das Präsidium wirkt daran nicht mit.
Der Auszug bezieht sich auf die geprüften Kriterien und auf den genannten Zeitpunkt. Er ist keine Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, keine Aussage über die Bonität und keine Zusicherung für jeden Einzelfall.
Wie die Eintragung überprüft wird
Eingetragene Unternehmen bestätigen jährlich schriftlich, dass die Voraussetzungen fortbestehen. Vor Ablauf der Gültigkeit steht ein erneutes Audit an. Bei begründeten Hinweisen kann jederzeit eine Zwischenprüfung erfolgen.
Entfallen die Voraussetzungen oder bleibt die Bestätigung aus, endet die Eintragung und das Unternehmen wird im Register nicht mehr geführt. Das Register bildet ausschließlich den aktuellen Bestand geprüfter Unternehmen ab.
Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.
Mitglieder erfahren zuerst von neuen Eintragungen im Vertrauensregister, wirken im Bundesausschuss mit und stimmen über unsere Positionen zu Gesetzentwürfen ab.