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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Zweites Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes

Das Vorhaben ist abgeschlossen und amtlich verkündet. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Verkehr, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben. Stand des Verfahrens: Verkündet.

Worum es geht

Steuerliche Entlastung von Passagierluftverkehrsunternehmen durch Senkung der gesetzlichen Luftverkehrsteuersätze auf das Niveau vor dem 1. Mai 2024;

Änderung § 11 Luftverkehrsteuergesetz

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: Verkündet
  • Letzte amtliche Aktivität: 12. Juni 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 196/26 (bes.eilbed.)); Nein, laut Verkündung (BGBl I)
  • GESTA-Ordnungsnummer: D036

Das Verfahren ist abgeschlossen. Maßgeblich ist der Wortlaut, der im Verkündungsblatt veröffentlicht wurde.

Verkündung und Inkrafttreten

Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht in der Schlussvorschrift des verkündeten Textes. Viele Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, andere zu einem festen Datum oder gestaffelt. Wir geben hier kein abweichendes Datum an, weil allein der verkündete Wortlaut maßgeblich ist.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Luftverkehrsteuergesetz

Amtliche Schlagworte

Luftverkehrsteuer · Luftverkehrsunternehmen · Passagierluftverkehr · Steuerentlastung · Steuertarif

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Wirtschaft und Finanzen berührt und damit Preise, Steuern, Abgaben und die Bedingungen, unter denen Unternehmen am Markt handeln. Da das Verfahren abgeschlossen ist, kommt es für die Anwendung auf den verkündeten Wortlaut und die dort geregelten Übergangsfristen an. Wer prüfen möchte, ob er betroffen ist, beginnt bei den Schlussvorschriften des Gesetzes.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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