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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Zweites Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes

Das Vorhaben ist abgeschlossen und amtlich verkündet. Es geht auf eine Initiative der Ebene Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der SPD zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Landwirtschaft und Ernährung. Stand des Verfahrens: Verkündet.

Worum es geht

Verlängerung der Frist für die Umsetzung der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung vom 1. März 2026 auf den 1. Januar 2027;

Änderung § 40 Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der SPD
  • Beratungsstand: Verkündet
  • Letzte amtliche Aktivität: 22. Juli 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 21/3292); Nein, laut Verkündung (BGBl I)
  • GESTA-Ordnungsnummer: F009

Das Verfahren ist abgeschlossen. Maßgeblich ist der Wortlaut, der im Verkündungsblatt veröffentlicht wurde.

Verkündung und Inkrafttreten

Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht in der Schlussvorschrift des verkündeten Textes. Viele Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, andere zu einem festen Datum oder gestaffelt. Wir geben hier kein abweichendes Datum an, weil allein der verkündete Wortlaut maßgeblich ist.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Amtliche Schlagworte

Lebensmittelkennzeichnung · Schweinefleisch · Schweinehaltung · Tierisches Lebensmittel · Tierschutz · Verbraucherinformation · Viehwirtschaft

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Inhalt der Drucksache 18/1/26

kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; Entschließung

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Nachhaltigkeit und Lebensgrundlagen berührt und damit Energiekosten, Mobilität, Wohnen und die Anforderungen an Produkte. Da das Verfahren abgeschlossen ist, kommt es für die Anwendung auf den verkündeten Wortlaut und die dort geregelten Übergangsfristen an. Wer prüfen möchte, ob er betroffen ist, beginnt bei den Schlussvorschriften des Gesetzes.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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