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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Präsidium

Strategische Verantwortung, Vertretung nach außen und die Sicherung unabhängiger Prüfverfahren – ehrenamtlich getragen und der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.

Das Präsidium

Das Präsidium trägt die gesamtstrategische Verantwortung für den Verband, setzt die übergeordneten Ziele und Leitlinien fest und vertritt die Bundesverbraucherhilfe gerichtlich und außergerichtlich. Es arbeitet ehrenamtlich und ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.

Wofür das Präsidium verantwortlich ist

Richtung geben

Das Präsidium legt fest, welche Themen der Verband in einer Legislaturperiode priorisiert, welche Ressourcen dafür bereitstehen und welche Ziele am Ende messbar erreicht sein sollen.

Nach außen vertreten

Es vertritt die Bundesverbraucherhilfe gegenüber Bundes- und Landesbehörden, Verbänden, Unternehmen und Medien – im Rahmen der von den Mitgliedern beschlossenen Linie.

Ordnung sichern

Es verantwortet Satzungstreue, Gemeinnützigkeit, Haushalt und Compliance und stellt sicher, dass Prüfverfahren unabhängig von strategischen Erwägungen bleiben.

Ehrenamt tragen

Es gewinnt und begleitet ehrenamtlich Tätige, beruft die Ausschussvorsitze und sorgt dafür, dass Mitwirkung nicht am Zugang scheitert.

Wer im Verband was entscheidet

Die Trennung der Zuständigkeiten ist der Kern unserer Glaubwürdigkeit: Wer über die Strategie entscheidet, entscheidet nicht über einzelne Prüfverfahren.

01

Mitgliederversammlung

Oberstes Organ. Sie beschließt die Satzung, wählt das Präsidium, nimmt den Bericht entgegen und entscheidet über die Entlastung. Ohne sie gibt es keine verbindliche Linie.

02

Präsidium

Führt den Verband zwischen den Versammlungen, setzt die Beschlüsse um und vertritt ihn nach außen. Es entscheidet strategisch, nicht in Einzelfällen.

03

Fachausschüsse

Zwölf Ausschüsse bereiten Positionen vor und entscheiden über Eintragungen im Vertrauensregister anhand des veröffentlichten Kriterienkatalogs.

04

Geschäftsstelle

Bereitet vor, dokumentiert und setzt um. Sie hat kein Stimmrecht und trifft keine inhaltlichen Entscheidungen.

Wie eine Entscheidung zustande kommt

Schritt 01

Anlass

Ein Thema kommt aus einem Bundesausschuss, aus einer Mitgliederbefragung, aus einem laufenden Gesetzgebungsverfahren oder aus der Praxis der Streitschlichtung.

Schritt 02

Vorbereitung

Die Geschäftsstelle bereitet Sachstand, Rechtslage, Betroffenheit beider Seiten und Handlungsoptionen schriftlich auf. Gegenargumente werden mit dargestellt.

Schritt 03

Beratung

Das Präsidium berät die Vorlage, hört bei Bedarf den zuständigen Ausschuss oder den Politischen Beirat und legt die Beschlussfassung fest.

Schritt 04

Beschluss und Dokumentation

Der Beschluss wird protokolliert, mit Datum versehen und den Mitgliedern zugänglich gemacht. Abweichende Auffassungen werden vermerkt.

Das Präsidium in Zahlen

4ordentliche Sitzungen im Jahr, zusätzlich anlassbezogene Sitzungen
3 JahreAmtszeit, Wiederwahl ist zulässig
0 €Vergütung: Das Amt wird ehrenamtlich ausgeübt
12Fachausschüsse, deren Vorsitze das Präsidium beruft

Wahl, Amtszeit und Kontrolle

Wie wird das Präsidium gewählt?

Die Mitgliederversammlung wählt das Präsidium für drei Jahre. Vorschlagsberechtigt ist jedes stimmberechtigte Mitglied. Die Wahl ist geheim, sobald ein Mitglied dies verlangt.

Was passiert bei einer Nachbesetzung?

Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, führt das verbleibende Präsidium die Geschäfte fort. Die nächste Mitgliederversammlung wählt für die restliche Amtszeit nach. Die Handlungsfähigkeit des Verbandes bleibt dabei jederzeit gewahrt.

Was entscheidet das Präsidium ausdrücklich nicht?

Eintragungen im Vertrauensregister. Darüber entscheidet allein das Auditverfahren anhand des veröffentlichten Kriterienkatalogs. Diese Trennung ist in der Verfahrensordnung festgeschrieben.

Wie wird mit Interessenkonflikten umgegangen?

Wirtschaftliche Beziehungen, Mandate und Beteiligungen sind offenzulegen. Wer betroffen ist, nimmt an Beratung und Abstimmung zum betreffenden Punkt nicht teil; der Ausschluss wird protokolliert.

Wer kontrolliert das Präsidium?

Die Mitgliederversammlung. Sie nimmt den Jahresbericht und die Mittelverwendung entgegen und entscheidet über die Entlastung. Ergänzend gelten die Berichtspflichten der Gemeinnützigkeit.

Kann ich mich selbst einbringen?

Ja. Mitglieder können im Bundesausschuss mitarbeiten, sich zur Wahl stellen und an Mitgliederbefragungen teilnehmen. Der Zugang ist nicht an eine juristische Vorbildung gebunden.

Terminübersicht des Präsidiums

Sitzungen und Termine, die öffentlich angekündigt werden. Änderungen werden hier nachgeführt.

Derzeit ist kein Termin angekündigt.

Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.

Mitglieder erfahren zuerst von neuen Eintragungen im Vertrauensregister, wirken im Bundesausschuss mit und stimmen über unsere Positionen zu Gesetzentwürfen ab.

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