Ein Pflegegrad wird nicht nach Diagnosen vergeben, sondern nach dem Grad der Selbständigkeit. Genau daran scheitern viele Anträge: Der tatsächliche Unterstützungsbedarf wird im Begutachtungstermin nicht vollständig sichtbar.
Die Frist
Gegen den Bescheid der Pflegekasse können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Die Frist läuft unabhängig davon, ob Ihnen das Gutachten bereits vorliegt. Legen Sie deshalb zuerst fristwahrend Widerspruch ein und begründen Sie ihn nach Einsicht in die Unterlagen.
Das Gutachten anfordern
Sie haben Anspruch auf Übersendung des Gutachtens, das der Entscheidung zugrunde liegt. Erst damit lässt sich prüfen, welche Module wie bewertet wurden und an welcher Stelle die Einschätzung von Ihrer Wahrnehmung abweicht. Ohne das Gutachten bleibt jeder Widerspruch pauschal.
Den Bedarf belegen
- Führen Sie über mindestens eine Woche ein Pflegetagebuch mit Uhrzeiten und Dauer der Hilfen.
- Halten Sie fest, was an schlechten Tagen anders ist als an guten.
- Sammeln Sie Berichte behandelnder Ärztinnen und Ärzte sowie des Pflegedienstes.
- Benennen Sie konkret die Module, in denen die Bewertung dem Bedarf nicht entspricht.
Bleibt der Widerspruch erfolglos, steht der Weg zum Sozialgericht offen. Expertinnen und Experten mit Schwerpunkt im Sozialrecht finden Sie über die Expertensuche der Bundesverbraucherhilfe.
