Wer am Gate steht und auf eine Ansage wartet, denkt selten an Anspruchsgrundlagen. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 regelt den Fall jedoch recht klar.
Wann ein Ausgleich in Betracht kommt
Ein Anspruch besteht insbesondere bei Annullierung, bei Nichtbeförderung trotz bestätigter Buchung und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch dann, wenn Sie Ihr Endziel mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr erreichen.
Die Höhe
- Bis 1500 Kilometer: 250 Euro.
- Über 1500 Kilometer innerhalb der EU sowie alle anderen Flüge zwischen 1500 und 3500 Kilometern: 400 Euro.
- Über 3500 Kilometer außerhalb der EU: 600 Euro.
Wann der Anspruch entfällt
Kein Ausgleich ist geschuldet, wenn die Störung auf außergewöhnlichen Umständen beruht, die sich auch bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen. Technische Defekte im normalen Betrieb gehören nach der Rechtsprechung regelmäßig nicht dazu. Unabhängig davon bleiben die Betreuungsleistungen bestehen: Verpflegung, Kommunikation und gegebenenfalls Unterbringung.
So sichern Sie Ihre Ansprüche
- Lassen Sie sich die Verzögerung oder Annullierung am Schalter schriftlich bestätigen.
- Halten Sie die tatsächliche Ankunftszeit am Endziel fest, nicht die Abflugzeit.
- Bewahren Sie Bordkarten und Belege für Mehrkosten auf.
- Fordern Sie die Ausgleichszahlung schriftlich unter Fristsetzung an.
