Begriffe wie klimaneutral, umweltfreundlich oder nachhaltig sind rechtlich nicht abschließend definiert. Genau deshalb kommt es darauf an, was ein Anbieter konkret belegt.
Der Maßstab
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb untersagt irreführende Angaben über wesentliche Merkmale einer Ware oder Dienstleistung. Bei umweltbezogenen Aussagen legt die Rechtsprechung einen strengen Maßstab an, weil solche Aussagen die Kaufentscheidung stark beeinflussen und ihr Gehalt für Außenstehende schwer zu überprüfen ist. Mehrdeutige Begriffe müssen deshalb bereits in der Werbung selbst erläutert werden.
Woran Sie belastbare Angaben erkennen
- Die Aussage benennt, worauf sie sich bezieht: das Produkt, die Verpackung oder das Unternehmen.
- Sie unterscheidet zwischen tatsächlicher Reduktion und Kompensation.
- Sie verweist auf eine zugängliche Quelle, in der die Berechnung nachvollziehbar ist.
- Verwendete Siegel nennen die vergebende Stelle und die Kriterien.
Wenn Angaben nicht überprüfbar sind
Fehlt jede Grundlage, können Sie den Sachverhalt der Bundesverbraucherhilfe melden. Die Bundesverbraucherhilfe wertet solche Hinweise aus, das Präsidium entscheidet über das weitere Verfahren, einschließlich einer Anhörung des Unternehmens.
