Beide Ansprüche werden häufig verwechselt. Sie unterscheiden sich in den Voraussetzungen deutlich, und genau daran entscheidet sich, wie ein Schreiben zu formulieren ist.
Löschung nach Art. 17 DSGVO
Ein Anspruch auf Löschung besteht insbesondere, wenn die Daten für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind, wenn Sie eine Einwilligung widerrufen und es an einer anderen Rechtsgrundlage fehlt, oder wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Der Anspruch entfällt, soweit die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten gehen der Löschung deshalb vor.
Widerspruch gegen Direktwerbung nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO
Werden Ihre Daten für Direktwerbung verarbeitet, können Sie jederzeit widersprechen. Ein Grund ist nicht erforderlich, und es findet keine Abwägung statt. Nach dem Widerspruch dürfen die Daten für diese Zwecke nicht mehr verarbeitet werden.
So formulieren Sie wirksam
- Trennen Sie beide Anliegen im Schreiben deutlich voneinander.
- Benennen Sie die Datenkategorien, um die es Ihnen geht.
- Setzen Sie eine Frist und bitten Sie um Bestätigung der Umsetzung.
- Bewahren Sie den Sendenachweis auf.
