Nach dem Auszug beginnt für viele die längste Wartezeit des Mietverhältnisses. Rechtlich ist die Lage klarer, als sie sich anfühlt.
Wie die Kaution zu verwahren ist
Nach § 551 BGB darf die Sicherheit höchstens das Dreifache der Nettokaltmiete betragen und ist getrennt vom übrigen Vermögen der Vermieterseite anzulegen. Die Zinsen stehen Ihnen zu.
Der Zeitpunkt der Rückzahlung
Ein festes Datum nennt das Gesetz nicht. Maßgeblich ist eine angemessene Prüffrist. Sie endet, sobald feststeht, dass keine Ansprüche mehr offen sind. In der Praxis wird ein Zeitraum von wenigen Monaten als angemessen angesehen. Ein Einbehalt ist nur in Höhe der noch möglichen Forderung zulässig, nicht in voller Höhe.
Der zulässige Teileinbehalt
Häufigster Grund ist die noch ausstehende Betriebskostenabrechnung. Zulässig ist dann ein Einbehalt in der zu erwartenden Größenordnung, nicht die vollständige Zurückhaltung. Der Rest ist auszuzahlen.
So gehen Sie vor
- Fordern Sie die Auszahlung schriftlich unter Fristsetzung an.
- Verlangen Sie eine Aufstellung, falls ein Teil einbehalten wird.
- Widersprechen Sie einer Aufrechnung mit Forderungen, die nicht belegt sind.
