Stark im Miteinander
Newsroom und PresseAktuelle Meldungen
MitgliederbereichAnmelden
KarrierebereichBewerben
Bundesverbraucherhilfe e. V.

Startseite Newsroom Verbraucherinformation

Löschung verlangen und Direktwerbung widersprechen

Bildmarke der Bundesverbraucherhilfe

Beide Ansprüche werden häufig verwechselt. Sie unterscheiden sich in den Voraussetzungen deutlich, und genau daran entscheidet sich, wie ein Schreiben zu formulieren ist.

Löschung nach Art. 17 DSGVO

Ein Anspruch auf Löschung besteht insbesondere, wenn die Daten für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind, wenn Sie eine Einwilligung widerrufen und es an einer anderen Rechtsgrundlage fehlt, oder wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Der Anspruch entfällt, soweit die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten gehen der Löschung deshalb vor.

Widerspruch gegen Direktwerbung nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO

Werden Ihre Daten für Direktwerbung verarbeitet, können Sie jederzeit widersprechen. Ein Grund ist nicht erforderlich, und es findet keine Abwägung statt. Nach dem Widerspruch dürfen die Daten für diese Zwecke nicht mehr verarbeitet werden.

So formulieren Sie wirksam

  1. Trennen Sie beide Anliegen im Schreiben deutlich voneinander.
  2. Benennen Sie die Datenkategorien, um die es Ihnen geht.
  3. Setzen Sie eine Frist und bitten Sie um Bestätigung der Umsetzung.
  4. Bewahren Sie den Sendenachweis auf.

Weiter zu diesem Thema

Verknüpft über die Rechtsgebiete Datenschutzrecht.

Passende Musterschreiben

Expertinnen und Experten mit diesem Schwerpunkt

Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.

Mitglieder erfahren zuerst von neuen Eintragungen im Vertrauensregister, wirken im Bundesausschuss mit und stimmen über unsere Positionen zu Gesetzentwürfen ab.

Mitglied werden