Die längere Nutzung eines Gerätes ist der wirksamste Beitrag zur Ressourcenschonung. Das Kaufrecht unterstützt das stärker, als vielen bewusst ist.
Das Wahlrecht
Nach § 439 BGB können Sie als Nacherfüllung nach Ihrer Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Die erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt der Verkäufer.
Die Beweislast
Beim Verbrauchsgüterkauf wird vermutet, dass ein innerhalb eines Jahres nach Ablieferung auftretender Mangel bereits bei Übergabe vorlag. In diesem Zeitraum muss also der Verkäufer das Gegenteil beweisen, nicht Sie.
So gehen Sie vor
- Beschreiben Sie den Mangel konkret und mit Datum des ersten Auftretens.
- Wählen Sie ausdrücklich zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung.
- Setzen Sie eine angemessene Frist zur Nacherfüllung.
- Erst nach fruchtlosem Fristablauf kommen Rücktritt oder Minderung in Betracht.
Passende Vorlagen für die Mängelrüge und die Fristsetzung finden Sie im Musterschreiben-Editor.
