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Vertrauensregister

Das Register der Unternehmen, die das Prüfverfahren der Bundesverbraucherhilfe bestanden haben. Jede Eintragung nennt Prüfdatum, Gültigkeit und das Datum der letzten Bestätigung.

Geprüfte Unternehmen auf einen Blick.

Das Vertrauensregister führt die Unternehmen, die das Prüfverfahren der Bundesverbraucherhilfe e. V. bestanden haben. Jede Eintragung nennt das Prüfdatum, die Gültigkeit und das Datum der letzten Bestätigung.

Weitere geprüfte Unternehmen werden veröffentlicht, sobald uns ihre Zustimmung zur Veröffentlichung vorliegt.

So entsteht eine Eintragung.

Jede Eintragung folgt demselben Verfahren und demselben veröffentlichten Kriterienkatalog. Ohne bestandenes Audit entsteht keine Eintragung.

Schritt 01

Antrag und Selbstauskunft

Das Unternehmen beantragt die Prüfung und legt eine Selbstauskunft mit Firmenangaben, Handelsregisternummer und benannter Ansprechperson vor.

Schritt 02

Prüfung nach dem Kriterienkatalog

Geprüft werden Vertragswerk, Preisangaben, Widerrufs- und Kündigungswege sowie die Bearbeitung von Beschwerden anhand eingereichter Unterlagen und dokumentierter Vorgänge.

Schritt 03

Entscheidung des Präsidiums

Über die Eintragung entscheidet das Präsidium anhand des veröffentlichten Kriterienkatalogs.

Schritt 04

Eintragung und Veröffentlichung

Die Eintragung wird mit Prüfdatum und Gültigkeit veröffentlicht. Das Unternehmen erhält sie schriftlich; bei Ablehnung ergeht eine begründete Mitteilung mit Rechtsbehelfsbelehrung.

Was das Register aussagt und was nicht.

Transparenz beginnt bei den eigenen Grenzen.

Was wird geprüft?

Geprüft werden die Punkte, an denen Verbraucher regelmäßig in die Defensive geraten: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Preis- und Gesamtpreisangaben, Widerrufsbelehrung und Widerrufsabwicklung, Kündigungswege, Erstattungsfristen sowie die dokumentierte Bearbeitung von Beschwerden.

Maßstab ist der veröffentlichte Kriterienkatalog. Er gilt für alle Antragsteller gleich und ist unabhängig von Größe, Branche und Mitgliedschaft.

Was sagt eine Eintragung aus?

Dass das Unternehmen die geprüften Kriterien zum genannten Zeitpunkt erfüllt hat. Die Eintragung ist keine Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, keine Aussage über die Bonität und keine Zusicherung für jeden Einzelfall.

Was sagt eine fehlende Eintragung aus?

Nichts. Das Verfahren ist freiwillig. Die weit überwiegende Zahl der Unternehmen in Deutschland hat es nie beantragt. Aus dem Fehlen einer Eintragung lässt sich kein Vorwurf ableiten.

Wie bleibt eine Eintragung aktuell?

Eingetragene Unternehmen bestätigen jährlich schriftlich, dass die Voraussetzungen fortbestehen. Das Datum dieser Bestätigung steht in jedem Auszug. Vor Ablauf der Gültigkeit steht ein erneutes Audit an. Bei begründeten Hinweisen kann jederzeit eine Zwischenprüfung erfolgen.

Wann endet eine Eintragung?

Wenn die Gültigkeit abläuft, die jährliche Bestätigung ausbleibt, das Unternehmen die Eintragung zurückgibt oder die Voraussetzungen entfallen. Die Eintragung wird dann beendet und erscheint nicht mehr im Register.

Das Register bildet ausschließlich den aktuellen Bestand geprüfter Unternehmen ab. Gründe für das Ende einer Eintragung werden nicht veröffentlicht.

Wer entscheidet über Eintragungen?

Das Präsidium, nicht die Geschäftsstelle. Die Zusammensetzung der Gremien ist veröffentlicht.

Kann sich ein Unternehmen einkaufen?

Nein. Die Gebühr deckt den Aufwand des Verfahrens, nicht dessen Ergebnis. Wer die Kriterien nicht erfüllt, wird nicht eingetragen; die Gebühr wird dadurch nicht erstattet. Eine Mitgliedschaft ersetzt kein Audit.

Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.

Mitglieder erfahren zuerst von neuen Eintragungen im Vertrauensregister und stimmen über unsere Positionen zu Gesetzentwürfen ab.

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