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Widerruf im Fernabsatz: vierzehn Tage und ihre Ausnahmen

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Der Widerruf ist das wichtigste Instrument im Fernabsatz. Entscheidend ist weniger die Frist selbst als die Frage, wann sie zu laufen beginnt.

Fristbeginn

Nach § 355 BGB beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage. Bei Warenlieferungen beginnt sie in der Regel erst, wenn Sie die Ware erhalten haben und ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurden. Unterbleibt die Belehrung, erlischt das Widerrufsrecht spätestens zwölf Monate und vierzehn Tage nach dem ursprünglichen Fristbeginn.

Wichtige Ausnahmen

  • Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.
  • Schnell verderbliche Waren.
  • Versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn die Versiegelung entfernt wurde.
  • Digitale Inhalte, wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben und Ihre Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt haben.

Form und Nachweis

Der Widerruf bedarf keiner Begründung, muss aber eindeutig erklärt werden. Eine kommentarlose Rücksendung genügt nicht. Erklären Sie den Widerruf nachweisbar und senden Sie die Ware erst danach zurück. Eine Vorlage finden Sie im Musterschreiben-Editor.

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