Themenfeld für Verbraucherinnen und Verbraucher
Was wir unter Gesundheit und Pflege verstehen
Im Gesundheits- und Pflegebereich entscheidet nicht der medizinische Sachverhalt allein, sondern das Verfahren, in dem er festgestellt wird. Die Bundesverbraucherhilfe setzt hier bei den Verfahrensrechten an: Fristen der Kostenträger, Begründungspflichten von Bescheiden, Einsichtsrechte in die eigenen Unterlagen und die Wege des Widerspruchs.
Was in dieses Themenfeld fällt
- Leistungsanträge und Bescheide der Krankenkasse
- Pflegegrad: Antrag, Begutachtung, Widerspruch
- Heil- und Hilfsmittel, Zuzahlungen und Eigenanteile
- Patientenakte und Auskunftsrechte
- Behandlungsfehler und Beweisfragen
- Leistungen der Pflegeversicherung zu Hause und stationär




