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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Gesundheit und Pflege

Kassenleistungen, Zuzahlungen, Pflegegrade und der Weg zum Widerspruch, wenn ein Antrag abgelehnt wird.

Themenfeld für Verbraucherinnen und Verbraucher

Was wir unter Gesundheit und Pflege verstehen

Im Gesundheits- und Pflegebereich entscheidet nicht der medizinische Sachverhalt allein, sondern das Verfahren, in dem er festgestellt wird. Die Bundesverbraucherhilfe setzt hier bei den Verfahrensrechten an: Fristen der Kostenträger, Begründungspflichten von Bescheiden, Einsichtsrechte in die eigenen Unterlagen und die Wege des Widerspruchs.

Was in dieses Themenfeld fällt

  • Leistungsanträge und Bescheide der Krankenkasse
  • Pflegegrad: Antrag, Begutachtung, Widerspruch
  • Heil- und Hilfsmittel, Zuzahlungen und Eigenanteile
  • Patientenakte und Auskunftsrechte
  • Behandlungsfehler und Beweisfragen
  • Leistungen der Pflegeversicherung zu Hause und stationär

Eckwerte, auf die es ankommt

25 ArbeitstageFrist der Pflegekasse, über Ihren Antrag zu entscheiden§ 18c Abs. 1 SGB XI
70 EuroZahlung je begonnene Woche Fristüberschreitung§ 18c Abs. 5 SGB XI
1 MonatIhre Widerspruchsfrist ab Bekanntgabe des Bescheids§ 84 Abs. 1 SGG
5 PflegegradeEinstufung nach dem Grad der Selbständigkeit§ 15 Abs. 3 SGB XI

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