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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Versicherung und Vorsorge

Beitragserhöhung, Leistungsablehnung und Kündigung – was Versicherer dürfen und was nicht.

Themenfeld für Verbraucherinnen und Verbraucher

Was wir unter Versicherung und Vorsorge verstehen

Versicherungsverträge werden für den Ernstfall geschlossen und im Ernstfall gelesen. Die Bundesverbraucherhilfe richtet den Blick auf die Obliegenheiten: Anzeigepflichten bei Vertragsschluss und im Schadensfall entscheiden häufiger über die Leistung als die Deckungssumme, und eine Ablehnung ist kein Endpunkt, sondern der Beginn eines geregelten Verfahrens.

Was in dieses Themenfeld fällt

  • Leistungsablehnung, Widerspruch und Ombudsverfahren
  • Anzeigepflichten und Obliegenheiten
  • Berufsunfähigkeit: Antrag, Prüfung, Nachprüfung
  • Hausrat, Wohngebäude und grobe Fahrlässigkeit
  • Kraftfahrtversicherung, Schadenfreiheitsklasse und Regress
  • Private und betriebliche Altersvorsorge
  • Rechtsschutz: Deckungszusage und Wartezeit

Expertinnen und Experten in diesem Feld

Geprüft aufgenommen und regelmäßig bestätigt. Die Darstellung auf diesen Seiten ersetzt keine Beratung im Einzelfall; wo es darauf ankommt, führt dieser Weg weiter.

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