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Achtung, Shrinkflation! Versteckten Preiserhöhungen auf der Spur


Datum der Veröffentlichung: 7. Februar 2025


Es ist eine gute Nachricht mit fadem Beigeschmack: Die Verbraucherpreise sind 2024 deutlich weniger stark gestiegen als in den beiden Vorjahren: 2,2 Prozent im Vergleich zu 6,9 bzw. 5,9 Prozent. Das klingt zunächst nach einer Preisberuhigung, bedeutet aber eben auch, dass das Preisniveau nicht nur hoch geblieben ist, sondern weiter angestiegen ist. Und bei manchen Produkten des täglichen Bedarfs wie Schokolade (+ 14 Prozent) und Speiseöl (+ 10 Prozent) kann von Entspannung sowieso keine Rede sein.


Was die Situation für Verbraucher besonders undurchsichtig macht, ist die sogenannte "Shrinkflation" – versteckte Preissteigerungen, die vor allem in der Lebensmittelindustrie weit verbreitet sind. Anstatt die (Verkaufs-)Preise zu erhöhen, schrumpft (englisch “shrink”) der Produktinhalt, wodurch die Ware natürlich ebenfalls teurer wird.


Diese Form der Preissteigerung belastet das Portemonnaie ebenso stark wie die “echte” Inflation, ist aber häufig schwerer zu erkennen. Eingesetzt werden verschiedene Tricks und Täuschungsmanöver, zum Beispiel:


  • Klassische Shrinkflation: Derselbe Preis für weniger Inhalt.
  • “Billiger”-Trick: Leicht sinkender Preis, aber viel weniger Inhalt.
  • Wechselnde Füllmengen: Mal mehr, mal weniger Inhalt – das erschwert den Preisvergleich.
  • “Mehr-drin”-Trick: Hinweis auf mehr Inhalt bei zugleich unverhältnismäßig starker Preiserhöhung.



Besonders hart trifft die Shrinkflation Menschen mit niedrigem Einkommen. Sie geben einen größeren Teil ihres Einkommens für Lebensmittel aus und greifen häufig zu den vermeintlich billigen Eigenmarken der Discounter und Supermärkte. Doch gerade deren Preise waren in den letzten Jahren von Inflation und Shrinkflation betroffen.


Die Bundesverbraucherhilfe fordert deshalb eine eindeutige Kennzeichnung von Produkten, die durch reduzierten Inhalt oder Verpackungstricks teurer werden – nach dem Vorbild Frankreich. In unserem Nachbarland müssen “Mogelpackungen” seit Sommer 2024 mit einem Hinweis versehen werden.


Bis der Gesetzgeber auch in Deutschland reagiert, empfehlen wir dir einen kritischen Blick auf Preise und Packungen. Um dich nicht täuschen zu lassen, kannst du beim Einkaufen auf folgende Tipps zurückgreifen:


  1. Vergleiche die Grundpreise! Achte auf den Preis pro Kilo, der auf dem Preisschild angegeben sein muss.
  2. Sei vorsichtig bei neuen Verpackungen! Hinter veränderten Designs versteckt sich häufig ein erhöhter (Grund-)Preis.
  3. Kontrolliere die Füllmenge! Merke dir gerade bei Produkten, die du häufig kaufst, wie viel drin ist.
  4. Schau bei Aktionen zweimal hin! Sei skeptisch, wenn für Sondergrößen oder neue Produktvarianten geworben wird.
  5. Prüfe die Zutatenliste! Shrinkflation betrifft nicht immer nur die Quantität, sondern manchmal auch die Qualität des Inhalts (Beispiel: Saft gemischt mit Zuckerwasser).



Und im besten Fall bevorzugst du sowieso unverpackte Lebensmittel, die pro Stück oder Gewicht abgerechnet werden. Dann weißt du sofort, was du für dein Geld bekommst – und sparst zum Wohle der Umwelt auch noch Verpackungsmüll.

Aktuelle Themen

von Aktuelles 13. Februar 2025
Der Gartenbau ist eine der stillen, oft unterschätzten Schlüsselbranchen unserer Wirtschaft. Er beeinflusst nicht nur, was auf unseren Tellern landet, sondern auch unser Klima, die Biodiversität und die nachhaltige Nutzung unserer Ressourcen. Dennoch wird er in politischen und wirtschaftlichen Debatten oft vernachlässigt. Das soll sich nun ändern – mit der Gründung des Nachhaltigkeitsrats für den Deutschen Gartenbau durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Der Präsident der Bundesverbraucherhilfe hatte gemeinsam mit Frederick Hesse aus dem BVH-Finanzausschuss die Gelegenheit, an der Gründungsveranstaltung dieses wichtigen Gremiums teilzunehmen. Unsere Teilnahme war aus einem einfachen Grund entscheidend: Nachhaltigkeit ist kein isoliertes Thema für Fachleute, sondern eine Frage, die direkt Verbraucherinnen und Verbraucher betrifft.
von Aktuelles 11. Februar 2025
Die Bundesverbraucherhilfe setzt einen Meilenstein im Verbraucherschutz: Wir gründen eine Rechtsschutzversicherung, die ihresgleichen sucht. Eine Versicherung, die keine leeren Versprechen macht, sondern echten Schutz bietet – fair, transparent, leistungsstark. Jahrzehntelang haben Verbraucher in Deutschland mit komplizierten Policen, undurchsichtigen Bedingungen und hohen Eigenbeteiligungen zu kämpfen gehabt. Das ändern wir jetzt. Denn der Markt ist nicht gerecht. Wer sich gegen ungerechtfertigte Forderungen wehren will, braucht eine starke Absicherung. Doch gerade jene, die Schutz am dringendsten benötigen, stehen oft vor unüberwindbaren Hürden. Teure Tarife, langwierige Verfahren, versteckte Ausschlüsse – das ist nicht Verbraucherschutz, sondern eine systematische Hürde für diejenigen, die ihr gutes Recht durchsetzen wollen. Die Bundesverbraucherhilfe hat in den letzten Jahren gezeigt, was möglich ist, wenn man Verbraucherschutz nicht nur predigt, sondern ihn mit einer klaren Strategie in die Praxis umsetzt. Wir haben Reformvorschläge eingebracht, Unternehmen zu faireren Geschäftspraktiken bewegt, für mehr Transparenz gesorgt. Doch es gibt Momente, in denen Manöverkritik allein nicht ausreicht – dann muss man selbst gestalten.  Und genau das tun wir. Wir machen es selbst.
Justizhammer liegt auf einem aufgeschlagenen Gesetzesbuch. Daneben eine goldene Waage.
29. Januar 2025
Das Versicherungsunternehmen Element Insurance ist zahlungsunfähig, seit dem 8. Januar läuft das vorläufige Insolvenzverfahren. Der Insolvenzverwalter prüft dabei zunächst, ob sich ein anderer Versicherer findet, der die laufenden Verträge übernimmt. Falls dieser Lösungsansatz scheitert, wird das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet. Wichtigstes Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, das Geld der Gläubiger zu sichern, also im Falle der Element Insurance das der Versicherten. Im Zuge des vorläufigen Verfahrens laufen die Verträge zwar weiter, so dass Schadensfälle gemeldet werden können. Deckungssummen an die Versicherten fließen aber erst dann, wenn im Rahmen eines endgültigen Insolvenzverfahrens ein Sicherungsvermögen gebildet wird. Allerdings können sich Versicherte nicht darauf verlassen, dass dadurch sämtliche Schäden gedeckt werden. Falls du bei der Element Insurance versichert bist, solltest du daher sofort handeln und insbesondere bei wichtigen Versicherungen (z.B. Haftpflicht) so früh wie möglich zu einem anderen Versicherer wechseln. Am besten vereinbarst du eine vorläufige Deckungszusage, damit der Versicherungsschutz bereits mit der Antragstellung greift. Deinen Vertrag bei Element Insurance kannst du aufgrund der Insolvenz fristlos kündigen. Sollte ein endgültiges Insolvenzverfahren eingeleitet werden, endet der Vertrag innerhalb eines Monats sowieso. Problematisch ist die Insolvenz der Element Insurance auch für viele Verbraucher, die von dem Unternehmen eventuell noch nie gehört haben. Als White-Label-Versicherer ist Element Insurance der Risikoträger vieler Versicherungsprodukte, die mit einem Kooperationspartner abgeschlossen wurden. Um deinen aktuellen Versicherungsschutz zu prüfen, solltest du daher alle Verträge durchgehen, die du mit einem der folgenden Unternehmen abgeschlossen hast: AutoProtect asspario Die Bayerische direkt-AS FRIDAY hepster Manufaktur Augsburg PANDA SCHUTZGARANT Wird die Element Insurance im Vertrag namentlich erwähnt, solltest du dich vom jeweiligen Versicherer über einen Tarifwechsel beraten lassen. Quellen BaFin Artikel zu ELEMENT Insurance AG: Informationen für die Versicherten FAQ zur ELEMENT Insurance AG Bund der Versicherten Versicherungsschutz von ELEMENT-Kund*innen akut gefährdet
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