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Du suchst verlässliche Informationen für Deinen Alltag als Verbraucher? In unseren Ratgebern findest Du kompakte, verständliche und aktuelle Antworten auf viele Fragen. Unsere Inhalte helfen Dir dabei, den Überblick zu behalten.
Ratgeber auf einen Blick

Viele zahlen mehr, als sie müssten – und merken es nicht. Wer über das Buchungsportal der Deutschen Bahn eine Fernreise plant, gibt häufig Start und Ziel inklusive Nahverkehrsabschnitt ein, also z. B. von „Neuperlach Zentrum“ bis „Pinneberg“. Doch genau das kann teurer sein, obwohl die eigentliche Fernverbindung dieselbe bleibt. Die Lösung: Nahverkehr einfach weglassen – und getrennt buchen. Der Trick: Nur die Fernstrecke buchen Ein direkter Vergleich zeigt: F ür die Strecke München Hbf – Hamburg Hbf zahlst du (Stand: April 2025) im Fernverkehr bei Nutzung des 58-Euro-Tickets der Bahncard-Kategorie ICE 2 ab 139,99 €. Buchst du hingegen von Neuperlach Zentrum (München) bis Pinneberg (bei Hamburg), kostet dieselbe Verbindung auf derselben ICE-Strecke ab 147,99 €. Der Unterschied: Nur zwei kurze Nahverkehrsstücke – einmal U-Bahn in München, einmal Regionalbahn im Raum Hamburg. Die Differenz: 8 Euro mehr für genau dieselbe ICE-Fernfahrt. Preisbeispiel: Vergleich vom 6. April 2025, 1 Person, ICE 506 + ICE 586, keine Ermäßigung. Warum ist das so? Die Deutsche Bahn rechnet Nahverkehr separat auf, wenn dieser Teil nicht durch ein City-Ticket oder eine Bahncard 100 abgedeckt ist. Wer also z. B. nur eine Bahncard 25 oder 50 besitzt und ein 58-Euro-Ticket nutzt, zahlt die innerstädtischen Abschnitte voll mit – obwohl diese teilweise günstiger mit lokalen Angeboten oder gar bestehenden Zeitkarten nutzbar wären. So gehst du vor, um zu sparen: Starte deine Buchung direkt ab dem Fernbahnhof (z. B. München Hbf) Beende deine Buchung direkt am Ziel-Fernbahnhof (z. B. Hamburg Hbf) Nutze separate Tickets oder bestehende Verbundangebote für S-Bahn, U-Bahn oder Bus Vergleiche dieselbe Verbindung mit und ohne Vor- und Nachlauf im Nahverkehr Besonders relevant ist dieser Trick, wenn du: eine Bahncard besitzt, aber kein City-Ticket eingeschlossen ist ein günstiges Spezialticket hast (z. B. das 58-Euro-Ticket im Fernverkehr) im Besitz eines Nahverkehr-Abos bist, z. B. Jobticket oder 49-Euro-Ticket in einer Region wohnst, die ohnehin pauschal mit Bus oder Tram erschlossen ist Beispiel aus der Praxis
Wie funktionieren Bonusprogramme der Krankenkassen? Bonusprogramme zielen darauf ab, Versicherte zu einem gesünderen Lebensstil zu motivieren. Typische Maßnahmen, die belohnt werden, umfassen: Vorsorgeuntersuchungen : Regelmäßige Gesundheits-Checks zur Früherkennung von Krankheiten. Schutzimpfungen : Aktuelle Impfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Sportliche Aktivitäten : Mitgliedschaften in Fitnessstudios oder Sportvereinen. Gesundheitskurse : Teilnahme an zertifizierten Kursen zu Themen wie Ernährung, Stressbewältigung oder Raucherentwöhnung. Die Nachweise für diese Aktivitäten werden meist in einem Bonusheft oder digital über eine App gesammelt und bei der Krankenkasse eingereicht. Je nach Programm erhalten Versicherte dafür Geldprämien, Sachleistungen oder Zuschüsse zu Gesundheitsmaßnahmen. Welche Krankenkassen bieten die attraktivsten Bonusprogramme? Die Höhe und Art der Boni unterscheiden sich deutlich zwischen den Krankenkassen. Einige Beispiele für besonders attraktive Programme sind : AOK Rheinland-Pfalz/Saarland : Bis zu 218 Euro für fünf gesundheitsfördernde Maßnahmen. BARMER : Maximal 200 Euro für acht Maßnahmen. DAK-Gesundheit : Bis zu 126 Euro für fünf Maßnahmen. Diese Angaben basieren auf aktuellen Erhebungen und können sich ändern. Es ist daher ratsam, die konkreten Bedingungen direkt bei der jeweiligen Krankenkasse zu erfragen. Welche Fristen müssen Verbraucher beachten? Viele Krankenkassen setzen Fristen für die Einreichung von Nachweisen, um Bonusansprüche geltend zu machen. Oft endet diese Frist am 31. März des Folgejahres. Einige Kassen verlangen jedoch die Einreichung bereits bis Ende Januar, andere gewähren Zeit bis Mitte des Jahres. Einige koppeln die Frist auch an den Zeitpunkt der Maßnahme, beispielsweise ein oder sechs Monate nach der Durchführung. Verbraucher sollten daher ihre Versicherungsunterlagen prüfen oder direkt bei ihrer Krankenkasse nachfragen, um keine Fristen zu versäumen. Wie werden Bonuszahlungen steuerlich behandelt? Seit 2025 gilt eine gesetzliche Regelung, wonach Bonuszahlungen der Krankenkassen bis zu 150 Euro pro versicherter Person nicht den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung mindern. Bei höheren Boni wird der übersteigende Betrag als Beitragsrückerstattung gewertet und reduziert den absetzbaren Krankenversicherungsbeitrag. Versicherte sollten dies bei ihrer Steuerplanung berücksichtigen. Welche Neuerungen gibt es bei Bonusprogrammen? Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab Januar 2025 wird auch das digitale Zahnbonusheft verfügbar. Dieses ermöglicht eine automatische Dokumentation von Zahnarztbesuchen und erleichtert den Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen. Patienten, die das digitale Bonusheft nutzen möchten, sollten sich bei ihrer Krankenkasse über die Anbindung an die ePA informieren. Was sollten Verbraucher bei der Auswahl eines Bonusprogramms beachten? Bei der Entscheidung für ein Bonusprogramm sollten Verbraucher folgende Aspekte berücksichtigen: Anforderungen : Welche Maßnahmen müssen erbracht werden, um Prämien zu erhalten? Prämienhöhe : Wie hoch sind die möglichen Prämien und in welcher Form werden sie ausgezahlt? Aufwand : Steht der erforderliche Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zur Prämie? Fristen : Welche Fristen gelten für die Einreichung von Nachweisen? Steuerliche Auswirkungen : Wie wirken sich die Prämien auf die eigene Steuererklärung aus? Empfehlung der Bundesverbraucherhilfe Die Bundesverbraucherhilfe rät allen Versicherten, sich aktiv mit den Bonusprogrammen ihrer Krankenkasse auseinanderzusetzen. Durch die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen können nicht nur finanzielle Vorteile erzielt, sondern auch die eigene Gesundheit nachhaltig gestärkt werden. Es ist wichtig, sich über die spezifischen Bedingungen, Fristen und Prämienmodelle der eigenen Krankenkasse zu informieren, um die angebotenen Vorteile optimal zu nutzen.

Reguläre Kündigung Ein Energieliefervertrag sollte klare Vorgaben zur Kündigungsmöglichkeit enthalten, damit du nachvollziehen kannst, wie und zu welchem Zeitpunkt du den Vertrag kündigen kannst. Es ist wichtig, dass du prüfst, wann dein Vertrag frühestens endet (Mindestvertragslaufzeit) und ob er sich möglicherweise automatisch verlängert hat (stillschweigende Verlängerung).

Der Ratgeber auf einen Blick Anspruch prüfen: Auch Berufstätige können bei hohen Heizkosten staatliche Unterstützung beantragen. Antrag stellen: Heizkosten-Nachzahlungen und hohe Abschläge können übernommen werden – Antrag schriftlich einreichen. Schnelle Hilfe: Zuschüsse oder Darlehen bei drohender Strom- oder Gassperre möglich.